Wir berichten regelmäßig über die Erkrather Kommunalpolitik und Themen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich über die Arbeit des BmU zu informieren und auf dem Laufenden zu bleiben. So verpassen Sie keine Nachricht:
Mit einem passenden Buchgeschenk für die Kinder hat Elisabeth Wilczynski für die BmU der Kita zum 50. Geburtstag gratuliert.
Bernhard Osterwind war als Vorsitzender des Ausschusses für Jugendhilfe dabei und freute sich u.a. mit dem damaligen Leiter des Jugendamtes Herbert Bander über die Aufbaujahre, in denen Osterwind Trägervertreter im Kindergartenrat war, Erinnerungen auszutauschen.
Nur erkrath.jetzt war es einen Bericht wert. Trotz Ankündigung der Landeskartellbehörde, dass e.on aufgrund der Initiative der BmU insgesamt 160.000 € an die Kunden zurückzahlen müsse, tat dies e.on bei den ersten Abrechnungen für den Geschosswohnungsbau im Gegensatz zum Einfamilienhausbau nicht. Die Pressemitteilung war weder dem Lokalanzeiger noch der Rheinischen Post eine Mitteilung an ihre Leser wert.
Die aktuelle Gebührenberechnung der Stadt hat einen von den Flüchtlingen – soweit erwerbstätig – zu zahlenden Betrag von 30 €/qm ergeben.
Endlich wird mal wirkungsvoll gegen die ungerechten Fernwärmepreise vorgegangen.
Die einen Kunden bekommen mit Fristsetzung eine Mahnung für die Rechnung 2022. Auf die Fragen und Rückäußerungen der Kunden geht dabei E.ON nicht ein.
Letztlich wurde der Antrag der BmU, der auf einem Bürgerantrag beruht, angenommen. Er basiert auf den Hinweisen der Verwaltung, Vorlage 61/2023, wie trotz Bedenken wegen des Vorfahrtstraßennetzes Tempo 30 erreicht werden kann. Inhaltlich besteht der Antrag im Wesentlichen in zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Vorfahrt für Linienbusse.
Im Bauausschuss wurde über den Stand der Sanierungen am Schulzentrum berichtet. Unklar ist, ob es gelingen kann, bei zusätzlicher Erneuerung der Fenster förderfähige Dämmwerte zu erreichen.
Spätestens mit dem letzten Haushalt ist klar: Die Planung auf der Neanderhöhe für Premiumgewerbe ist maßvoll und notwendig. Bereits im Bebauungsplanverfahren hat die BmU durchgesetzt, dass die Grundstücksvergabe vorzugsweise durch Erbpacht erfolgen soll.
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