Nach zahlreichen Irrwegen (Aufgabe des größten Teils des Stadtweihers) gibt es nun (Dezember 2024) endlich einen guten Siegerentwurf zur Umgestaltung des Stadtweihers, der sich am historischen Konzept (Foto BmU aus dem Jahr 1973) orientiert. Es findet eine ökologische Aufwertung des im Grunde ja logischen Grundkonzeptes des Stadtweihers statt.
Die eigentliche Stadtgründung! Ein jahrelanger Kampf.
Genau vor 50 Jahren wurden die Kommunen in ganz NRW neu "gegliedert". Erkrath brachte den kleineren Teil in das "Neue" Erkrath ein, verlor sogar das fest verbundene Unterbach.. Eigentlich wurde das moderne Erkrath am 1.1.1975 neu gegründet. Ganz anders als heute gingen Bürgerinnen und Bürger aus Hochdahl, Haan, Alt-Erkrath, Gruiten, Monheim "auf die Straßen" insbesondere von Düsseldorf. Sie waren die eigentlichen Gründerväter, denn die Landesregierung hatte anderes im Sinn. Breite Teile der Bürgerschaft interessierten sich noch für ihre Kommune und griffen aktiv - nicht nur in der Frage der Neugliederung - ein.
2024 November. Auf Vorschlag der Feuerwehr Erkrath hat der Stadtrat mit Mehrheit gegen AfD und Linke beschlossen, den Einsatzkräften in der Ukraine mehrere ausgemusterte, im eigenen Dienstbetrieb nicht mehr benötigte Feuerwehrfahrzeuge sowie Rettungswagen zur Verfügung zu stellen.
Beerdigungskosten sollten z.T. um über 60% steigen.
Die Kosten für Bestattungen in Erkrath stehen seit vielen Jahren in der Kritik, sowohl von Bürgern als auch von Bestattern vor Ort.
Die BmU-Fraktion lehnt in der Ratssitzung am 5.11.24 die Grundsteuerveränderungen in Erkrath ab. Notwendig geworden ist eine erneute Debatte über die Grundsteuer durch die Grundsteuerreform.
In Erkrath will der Stadtrat die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 473 v.H. und für die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke (in der Regel Gewerbe) in Höhe von 1.340 v.H. und Wohngrundstücke in Höhe von 808 v.H. auf Basis der geänderten Messzahlen festsetzten.
Eine weitere Ergebnisverschlechterung kündigt die Verwaltung im Hauptausschuss am 10.9.24 an: Ein Minus von 5,8 Millionen. Nicht eingepreist ist hier voraussehbare Ergegbnisverschlichterung durch die höhere Kreisumlage in der Größenordnung von bis zu 4 Millionen.
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