Die BmU-Fraktion lehnt in der Ratssitzung am 5.11.24 die Grundsteuerveränderungen in Erkrath ab. Notwendig geworden ist eine erneute Debatte über die Grundsteuer durch die Grundsteuerreform.
In Erkrath will der Stadtrat die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 473 v.H. und für die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke (in der Regel Gewerbe) in Höhe von 1.340 v.H. und Wohngrundstücke in Höhe von 808 v.H. auf Basis der geänderten Messzahlen festsetzten.
Eine weitere Ergebnisverschlechterung kündigt die Verwaltung im Hauptausschuss am 10.9.24 an: Ein Minus von 5,8 Millionen. Nicht eingepreist ist hier voraussehbare Ergegbnisverschlichterung durch die höhere Kreisumlage in der Größenordnung von bis zu 4 Millionen.
Der finanzielle Niedergang Erkraths beschleunigt sich trotz Steuererhöhungen. Das ist nicht nur hausgemacht. Nun ziehen düstere Wolken aus Mettmann und Monheim über Erkrath.
Können wir uns einen weiteren Kunstrasenplatz überhaupt noch leisten?
Als die Durchführung des Bürgerentscheides Hasenwiese anstand, beantragte die BmU, den Ratsbürgerentscheid zum Erbbaurecht direkt mit durchzuführen.
Gutachter: Statt 550.000 € müssten eigentlich jährlich 7.100.000 € für Straßen, Fahrradwege, Bürgersteige ausgegeben werden…
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