OVG Münster: Letzte Klageverfahren zu CO-Pipeline erfolglos -
aber von wegen Schlussstrich: Der Kampf geht weiter!
In der Januarsitzung des Feuerwehrausschusses, konnte zunächst: "für Erkrath nichts Neues" gemeldet werden.
Pressemitteilung von Dieter Donner (Koordinator der Bürgerinitiativen) meldet den Sachstand:
Das Oberverwaltungsgericht berichtet, dass „letzte Klageverfahren in Sachen CO-Pipeline erfolglos“ waren. Daraus wurde falsch geschlossen, dass dies der Schlussstrich im Streit um die Giftgas-Pipeline wäre.
Den Strich unter das Planungs-Gerichtsverfahren wollen die Richter gerne ziehen und das haben sie auch selbst in der Hand. Aber es steht noch viel Arbeit vor Covestro bzw. den Nachfolger ADNOC, wenn sie denn dieses Hochrisiko-Projekt überhaupt weiter betreiben wollen?
Da sind die noch komplett ausstehenden Arbeiten zur Verlegung der Geogrid-Matte über mehr als 60 Kilometer durch widriges Gelände. Davon ist nach unserer Beobachtung noch kein einziger Meter verlegt und ob Covestro sich schon alle Zutrittsrechte ordentlich besorgt hat, ist fraglich.
Außerdem haben wir noch unerledigte Aufgaben von Regierung und Parlament zum Beispiel zur gesetzlich vorgesehenen „Evaluierung“ angemahnt.
Und auch der von Covestro vorgelegte Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) ist in seiner heutigen Form ungeeignet und unbrauchbar, wie schon die Kritik der betroffenen Kommunen deutlich macht.
Auch ist noch nichts über eine notwendige finale Molchung bekannt und etliche aufgezeigte Baumängel müssen vor einer Inbetriebnahme noch in den Blick genommen werden.
Also, es ist noch viel zu tun. Und lasst es ruhig liegen, denn Covestro war schon vor der Übernahme durch ADNOC auf dem Weg, Kunststoffe auch ohne den Weg über das giftige CO zu produzieren.
Wir halten weiter Wache.
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Einige der 15 Kritik-Punkte:
Der vorgelegte AGAP (Alarm und Gefahrenabwehrplan aus dem Jahr 2008) habe das „Stadium eines Entwurfes nie verlassen“. Deshalb seien „weiterhin verschiedene Sachverhalte und Fragestellungen zu klären“. Außerdem ergeben sich „aus der fortgeschrittenen Zeit geänderte Rahmenbedingungen, welche im AGAP zu berücksichtigen sind:
die für die Ausbreitungsberechnung wichtige Inversions-Wetterlage soll wegen eines angeblichen „Redaktionellen Fehlers“ verschoben werden, obwohl die vorher eingerechnete Sperrschichthöhe von 20 Meter den VDI-Richtlinien entspricht und nicht die nunmehr von Covestro ausgedachten 100 Meter.
Das Ausblenden des Vollbruchs wird besonders auch wegen der jüngeren Ereignisse an Gasleitungen als nicht akzeptabel gesehen.
Es sind genaue Daten zur exakten Lage der Leitung, Trassenpläne zu den Ausbreitungsrechnungen notwendig, abgestimmt auf definierte Gefahrenbereiche, Klima- und Lufttechnik betroffener Gebäude sowie die Gefährdung von Personen in den Gebäuden
(Siehe das von Bayer schon 2010 veröffentlichte Katastrophen-Scenario)
Auch die „Orodierung“ des CO wird angeregt, damit das Gas überhaupt gerochen werden kann - von den betroffenen Anwohner*innen und den Rettungskräften.
Jetzt sind auch Landes- und Bezirksregierung gefragt, endlich ihren Job zur Gefahrenabwehr im Sinne der Anwohner*innen zu machen!
Das werden wir weiter und beharrlich einfordern!
Viele Lücken und Fehler müssen in dem AGAP – Verfahren noch abgestellt werden, wenn das denn überhaupt gelingt? Es bleibt bei derzeit mindestens 15 Fragezeichen, die der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den Trassenkommunen - eingebracht hat.
Das unten dargestellte Katastrophen-Szenario im AGAP darf nicht ausgeblendet werden?
Und damit hunderte Menschen dem Wunsch von Covestro/ADNOC? geopfert werden?
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Anlagen:
Was an Rohrleitungen so alles passieren kann - und wer übernimmt dafür die Verantwortung?
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/essen--gasleitung-bei-bauarbeiten-beschaedigt--wohnungsevakuierungen-33514546.html