Das Hammer-Urteil. Fernwärmekunden in Hochdahl stark betroffen

Bahnbrechend: Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil wegen der Fernwärmekosten in Hochdahl gefällt und stützt die langjährig von der BmU vertretene Rechtspopsition

 

 Hier der Link zur Pressemitteilung des OLG.

 

Worum geht es? 

Die enormen Preissteigerungen 2021 und 2022 waren Anlass, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - gegen die E.ON Energy Solutions GmbH eine Musterfeststellungsklage betrieben hat. Sie betreibt diese grundsätzlich gegen E.ON Fernwärmenetze, konkret gegen drei Netze. Eines davon ist das Fernwärmeversorgungsgebiet in Hochdahl. Aber auch schon vorher hat die Unabhängige Wählergemeinschaft BmU e.V. z.B. durch Eingaben bei den Kartellbehörden faire Fernwärmepreise zu erzielen versucht, genauso wie sie vergeblich das Ziel angestrebt hat, dass die Stadt das Fernwärmenetz rechtzeitig (!) übernimmt. Der politische Wille insbesondere von CDU-Erkrath und SPD-Erkrath stand dem in der Regel entgegen.

In diesem Video wird das Verfahren erläutert, allerdings ist jetzt ein Beitritt zur Musterfeststellungsklage nicht mehr möglich.

Schauen alle anderen Kunden, die nicht der Klage beigetreten sind, in die Röhre?

Nicht zwingend! Es geht im Durchschnitt um einen Streitwert von ca. 3.000 € / Haushalt. 

Falls Sie entgegen dem Rat der BmU versäumt haben, dem Musterfeststellungsverfahren beizutreten:

Vielleicht sind Sie aber der dringenden Empfehlung der BmU gefolgt, Widerspruch gegen die Rechnungslegung von E.ON einzulegen? Auch dann haben Sie noch gute Chancen, Ihre Forderung auf Rückzahlung zu vertreten. Aber Achtung: Möglicherweise (!) droht hier die Verjährung ihres Widerspruchs nach drei Jahren. Schauen Sie nach: An welchem Datum haben Sie wiedersprochen? Senden Sie eine, die Verjährung hemmende Mitteilung an E.ON in welcher Sie ausdrücklich Ihre Bedenken aufrecht erhalten. Das ist dringend.

In dem Erörterungstermin vor dem OLG Hamm vertrat E.ON die Auffassung, beide Schritte (Widerspruch und (!) Beitritt zur Musterfeststellungsklage) seien notwendig, um Geld zurück zu bekommen.

In der Pressemitteil des OLG gibt es auch einen Hinweis zur Verjährung von Ansprüchen: "Hier hat das Gericht ausgeführt, dass es für den Beginn der Verjährung nicht auf das Wissen ankommt, dass eine Preisänderungsklauseln unwirksam ist."  Auch das hört sich vernünftig und verbraucherfreundlich an: Genaueres hoffen wir der Urteilsbegründung zu entnehmen.

 

Bekommen Sie jetzt Geld zurück?

Wahrscheinlich nicht. E.ON hat angekündigt, in Berufung zu gehen und die Entscheidung beim BGH zu suchen. Außerdem wird im Erfolgsfall dort auch nicht ein Haufen Geld über die Hochdahler Kunden ausgeschüttet (Größenordnung mehr als 10 Millionen insgesamt). Voraussichtlich muss jeder Kunde einzeln seine Rechnung aufmachen oder sogar klagen. Es ist also noch Geduld aber die aktive Wahrung der Rechtsposition gefordert. 

 

Wer hilft den Kunden?

In erster Linie ist das Sache eines Rechtsanwaltes der auf Fernwärmerecht und die Formelfrage spezialisiert ist. Sie bekommen zur Vorprüfung allerdings auf der Homepage der BmU und in deren -Newsletter in der Regel Hinweise zur Beurteilung, ob der Aufwand sich wohl lohnt.

Weiterhin schaut sich die IG Fernwärme Hochdahl, deren Mitbegründer die BmU war, die Dinge aus Kundensicht an.

 

Was ist mit den Zahlungen an die Stadtwerke?

Die BmU-Bemühungen, dass die Stadtwerke unverzüglich die ungerechte E:ON Preisformel abschafft stießen bei der Geschäftsführung, dem Bürgermeister, der CDU, der SPD und anderen auf breite Ablehung. Bis heute verwenden die Stadtwerke dieselbe Formel wie sie nun vom Gericht als unwirksam bezeichnet wurde. Die rechtliche Argumentation im Hammer-Urteil motiviert also unter UmständenTausenden Hochdahler Fernwärmekunden Rückerstattungsforderungen zu erheben, welche die Stadtwerke in erhebliche Schwierigkeiten bringen könnte. Das hätte die BmU gerne vermieden.

Empfehlungen dazu gibt die BmU hier.

Vor dem Amtsgericht Mettmann ist eine Privatklage eines Kunden gegen die Stadtwerke - nicht nur wegen der Arbeitspreisformel - anhängig. Wir halten Sie informiert. Schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und Sie erhalten aktuelle Informationen aus dem Rathaus auch zum Thema Fernwärme.

 

Stand 12.10.2026