Gemeinsame Erklärung der Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl, Bündnis 90/Die Grünen und der BmU Erkrath
Am 24. August 2026 fand vor dem Oberlandesgericht Hamm die mündliche Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen E.ON statt. Im Mittelpunkt steht die von E.ON verwendete Preisänderungsformel für die Fernwärme – eine Formel, die insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 zu massiven und für viele Haushalte existenzbedrohenden Preissteigerungen geführt hat.
Die Verhandlung dürfte für die Fernwärmekunden in Hochdahl von erheblicher Bedeutung sein. Zahlreiche Mitglieder der IG Fernwärme Hochdahl verfolgten die Verhandlung vor Ort. Auch die Fraktionsvorsitzenden Peter Knitsch (Bündnis 90/Die Grünen) und Bernhard Osterwind (BmU) waren anwesend.
Bei der Erörterung der Rechtslage ließ die Vorsitzende Richterin kaum Zweifel erkennen, dass das Gericht die von E.ON in Hochdahl verwendete Preisformel aus mehreren Gründen für voraussichtlich rechtswidrig und damit unwirksam hält. Sollte sich diese Einschätzung im Urteil bestätigen, könnte dies weitreichende Folgen für die in den vergangenen Jahren abgerechneten Fernwärmepreise haben.
Das Urteil des Oberlandesgerichts wird für den 12. Oktober 2026 erwartet. Beide Verfahrensparteien haben bereits angekündigt, gegen das Urteil in Revision beim BGH gehen zu wollen. Damit könnte sich die Auseinandersetzung bis zum rechtskräftigen Urteil noch über Jahre hinziehen.
Wer jetzt nichts unternimmt, könnte später das Nachsehen haben
Besonders brisant ist die Frage, wer später tatsächlich Rückzahlungen verlangen kann. Nach der in der Verhandlung erkennbaren Rechtsauffassung des OLG können hierbei insbesondere diejenigen Kunden im Vorteil sein, die sich dem Musterklageverfahren angeschlossen oder ihre Rechnungen beziehungsweise die Preisänderungen rechtzeitig ausdrücklich beanstandet und ihre Ansprüche vorbehalten haben.
Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass eine Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren noch bis spätestens 14. September 2026 möglich ist.
Fernwärmekunden sollten ihre Eintragung ins Klageregister prüfen und unbedingt nachholen, falls sie das bisher noch nicht durchgeführt haben. Sie sollten diese letzte Frist nicht einfach verstreichen lassen.
Denn selbst wenn das OLG Hamm die Preisformel später für unwirksam erklärt, bedeutet das nicht automatisch, dass jeder betroffene Kunde ohne weiteres sein Geld zurückerhält. Die individuellen Ansprüche müssen gegebenenfalls gesondert durchgesetzt werden. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte bereits jetzt zu sichern.
Stadtwerke Erkrath halten trotz der Kritik weiter an der Formel fest
Besonders kritisch sieht die IG Fernwärme Hochdahl, dass die Stadtwerke Erkrath als derzeitiger Wärmeversorger in Hochdahl trotz der seit Jahren bestehenden Kritik an der Preisformel weiterhin an den von E.ON übernommenen beziehungsweise verwendeten Preisformeln festhalten.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob auch die von den Stadtwerken Erkrath seit 2023 ausgestellten Fernwärmerechnungen auf einer möglicherweise unwirksamen Preisberechnung beruhen.
Fernwärmekunden sollten deshalb auch den Rechnungen der Stadtwerke Erkrath ausdrücklich widersprechen und sich sämtliche Rückforderungsansprüche vorbehalten.
Es geht dabei nicht um eine bloße Formalität. Sollte sich die Rechtsauffassung des OLG Hamm bestätigen, könnten für zahlreiche Haushalte erhebliche Rückzahlungsansprüche entstehen.
Mögliche Folgen für die Fernwärmekunden
Aus Sicht der IG Fernwärme Hochdahl erscheint es deshalb sinnvoll, dass Kunden, die ihre Rechte wahren möchten, die Entwicklung nicht einfach unbeachtet lassen und insbesondere prüfen, ob ein vorsorglicher Widerspruch gegen die Preisberechnung beziehungsweise ein Vorbehalt möglicher Ansprüche angezeigt ist. Damit wird dem Ausgang des Gerichtsverfahrens nicht vorgegriffen.
Wir von der Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl werden zeitnah nach der Urteilsverkündung am 22.10.26 um 18.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung einladen, auf der wir miteinander besprechen, was nun zu tun ist.
Dorthin können natürlich nicht nur Vereinsmitglieder, sondern alle interessierten Fernwärmekunden kommen. Die Veranstaltung findet wie immer im Forum Sandheide im Raum „Neandertal“ statt.
Der 14. September 2026 und der 12. Oktober 2026 könnten damit zu wichtigen Stichtagen für die Fernwärmekunden in Hochdahl werden.
Ulf Pambor für die IGFWH e.V
Peter Knitsch Bündnis 90/Die Grünen
Bernhard Osterwind BmU