Mahnverfahren von e.on

e.on. hat 2025 und 2026 Mahnverfahren zu Fernwärmerechnungen aus 2021 und 2022 eingeleitet, ohne das Ergebnis des Verfahrens vor dem OLG Hamm (erster Termin im März) abzuwarten.

Wie damit umzugehen ist, können Sie selbstverständlich im Rahmen anwaltlicher Beratung klären.

Diese Hinweise von uns ersetzen - wie immer -  keine anwaltliche Beratung.

Ohne also eine solche Beratung übernehmen zu können, sehen wir die Situation zuur Zeit wie folgt:

 

Möglicher Wesie sollen die jüngst verschickten Mahnbescheide bei den betroffenen Verbrauchern Unsicherheit und Ängste schüren und diese dadurch zu Zahlungen der ursprünglichen Forderung veranlassen.

Der Erörterungstermin vor dem OLG Hamm (August 2026) hat die Erkenntnis verstärkt, dass die Preisänderungsklausel hinsichtlich des Arbeitspreises unwirksam ist und deswegen die verlangte Zahlung einer rechtlichen Überprüfung möglicherweise nicht Stand hält..

Sollte sich  e.on nicht auf ein "Stillhalten" bis zur endgültigen Entscheidung einkassen, empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt.

Alternative ist die Zahlung unter Vorbehalt.