Bei den Bemerkungen des Kämmerers T. Schmitz zum Jahresabschluss 2023 wurde noch einmal deutlich, dass die Haushaltslage der Stadt katastrophal ist. 23 Millionen Euro Schaden hat Erkrath durch die Covid-Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine erlitten, die bislang aus der Finanzplanung der Stadt ausgeklammert werden durften.
In den nächsten Haushaltsplanungen muss dies dann aber eingeplant werden, eine Abschreibung über Jahrzehnte wird notwendig sein, auf Kosten der jungen und zukünftigen Generationen.
Neanderhöhe - Ratsbürgerentscheid über die „Vergabe von Grundstücken auf der Neanderhöhe im Erbbaurecht“ kommt am 15.09.2024
Spätestens mit dem letzten Haushalt ist klar: Die Planung auf der Neanderhöhe für Premiumgewerbe ist maßvoll und dringend notwendig, Erkrath benötigt dringend Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Bereits im Bebauungsplanverfahren hat die BmU durchgesetzt, dass die Grundstücksvergabe vorzugsweise durch Erbbaurecht erfolgen soll. Hierbei generiert die Stadt langfristig eine Pacht und das Grundstück bliebe im Besitz der Stadt. Eine Leerstandsituation könnte so verhindert werden.
Seit April 2019 blockierten Bürgermeister, CDU, SPD, FDP die Durchführung des Bürgerbegehrens zur ausschließlichen Vergabe in Erbbaurecht auf der Neanderhöhe. Die BmU hielt das Bürgerbegehren von Anfang an für rechtmäßig. Der Bürgermeister ging sogar bedauerlicherweise gegen einen, die Auffassung der BmU bestätigenden, Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht hat die Annahme des Verfahrens nun endgültig abgelehnt. Leider wurden von CDU, SPD und FDP völlig unnötig Steuermittel für erfolglose Rechtszüge gegen die Bürgerinitiative ausgegeben und versäumt, kostengünstig diesen Bürgerentscheid mit dem Entscheid Hasenwiese, spätestens der Europawahl gleichzeitig durchzuführen. Seit Jahren litt die Vermarktung der Neanderhöhe auch unter der Unsicherheit, ob die Grundstücke auch verkauft werden können.
Ein modernes und nachhaltiges Konzept für dieses Gewerbegebiet mit Erbbaurecht ist aus Sicht der BmU sinnvoll. Daher unterstützt die BmU die Fragestellung des Entscheides.
Allerdings war der von der Verwaltung vorgesehene Termin am 30.06.2024 zu kritisieren. Angesichts des Wahlkampfes zur Europawahl wäre es kaum möglich gewesen, das Thema ausreichend in die Öffentlichkeit zu bringen. Für einen Termin deutlich nach den Sommerferien für eine faire Meinungsbildung hatte die BmU sich ausgesprochen.
In einer Sitzungsunterbrechung konnte dann als Kompromiss der 15. September vereinbart und danach der Ratsbürgerentscheid einstimmig beschlossen werden.
Den Vorschlag von Herrn Stertebrink, dass man in der Stadthalle eine Informationsveranstaltungen zum Thema veranstalten sollte, bei der alle Ansichten zu Wort kommen würden. Schade, dass die CDU dies sofort abgelehnt hat.
Erschließung Neanderhöhe – Ratsbürgerentscheid darüber abgelehnt
Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, AfD wurde der Antrag der Grünen abgelehnt, gleichzeitig auch einen Entscheid bezüglich der Erschließung durchzuführen.
Die BmU hat sich erfolglos dafür ausgesprochen, zunächst nur die Gelder für die konkrete Erschließungsplanung im Haushalt einzustellen und nicht bereits 5 Millionen Euro für die Baumaßnahmen auszugeben.
Wie in der Vergangenheit argumentiert, ist aus Sicht der BmU die Teilbebauung der Neanderhöhe notwendig, um die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt zu erhöhen. Hier hat sie Aspekte der ökologischen und ökonomischen (und somit auch sozialen) Nachhaltigkeit abgewogen.
Eine Umsetzung der Erschließung sollte aber erst erfolgen, sobald ernsthafte und gewerbesteuerkräftige Interessenten erscheinen.
Fernwärme – Auch wenn es anders behauptet wird: Die BmU setzt sich auch weiterhin für größtmögliche Transparenz ein
Die BmU ist, wie man in der Fernwärme-Dokumentation auf der BmU-Homepage deutlich erkennen kann, lange Zeit die einzige Fraktion gewesen, die das Thema faire und transparente Fernwärmepreise (mit Anträgen, Unterschriftensammlungen, Eingaben bei den Kartellbehörden/Ministerien, beim Verbraucherschutz) auf die Tagesordnung gebracht hat. Und auch heute setzt sie sich in Aufsichtsrat der Stadtwerke und im Stadtrat dafür ein.
Die BmU hat ihre Meinung dazu in keiner Weise geändert.
Von anderen Protagonisten der Erkrather Stadtpolitik ist in Bezug auf den nicht-öffentlichen Teil einer Aufsichtsratssitzung verlautbart worden, die BmU hätte ihre Meinung geändert.
Dabei wird der Beratungsbeitrag eines BmU-Vertreters aus dem Zusammenhang gerissen und nicht vollständig wiedergegeben. Aus Sicht der BmU müssen die Zahlen (Erdgas-Einkaufspreise/ Betriebskosten in Relation zu den Verkaufserlösen) auf den Tisch, allerdings muss dies juristisch einwandfrei sein und es bedarf dabei mehr als nur die nackten Zahlen, damit es für die Kundschaft auch wirklich transparent wird.
Dabei muss auch stärker die Kundschaft im Blick sein, die im Geschosswohnungsbau lebt (Mieter, Eigentumsgemeinschaften).
Allen Fernwärmekunden empfiehlt die BmU, sich im Klageregister gegen E.ON einzuschreiben.
In der BmU-Geschäftsstelle Bergstraße 13 werden regelmäßig Beratungstermine zu Fernwärme und anderen Themen der Lokalpolitik angeboten.
Bei den Haushaltsplanberatungen hatte die BmU beantragt, in die operativen Ziele der Stadt Produkt 15.02.01 aufzunehmen: „Sozialverträgliche Änderung der Energiepreise.“ Dies wurde von allen Parteien abgelehnt.
Zudem sind auch die Energieverluste der Fernwärme enorm hoch, höher als man bei der (übereilten) Übernahme gesagt hatte. Vergleicht man die Energieverluste zwischen Einspeisung ins Netz und der Entnahme, kommt man 2023 auf Verluste knapp über 19%, ohne dass eine Gesamtenergiebilanz gezogen wird. Allein der beträchtliche Stromverbrauch z.B. der Pumpen ist noch gar nicht eingerechnet. Vor Kauf des Netzes wurden sie mit 17% angegeben. Ein gutes, neuwertiges Netz darf nur die Hälfte an Netzverlusten aufweisen. Auch hier fordert die BmU mehr Transparenz über Gesamtverluste und die Ursachen.
Scharf kritisiert die BmU, dass wesentliche Beratungen zum Thema Fernwärme von Stadtwerken bzw. Stadtspitze in einen Arbeitskreis umgeleitet werden, in dem jeweils nur ein Mitglied pro Fraktion zugelassen ist. Vieles geht so am Aufsichtsrat und somit auch an der Öffentlichkeit vorbei. Ein solches Vorgehen lehnt die BmU schon immer grundsätzlich „als Klüngel“ ab. Die BmU fordert öffentliche Sitzungen, auch hier größtmögliche Transparenz!