Liebe Fernwärmekunden,
Die Stadtwerke veröffentlichen Erläuterungen zur Fernwärmerechnung 2023 z.T. vorbildlich.
Aber sie wenden exakt dieselbe Preisformel wie e.on an. Vergeblich hat die BmU eine Änderung der Preisformel bei den SWE beantragt (Antrag vom 22.04.2022).
Die Rückzahlungen 2023 beruhen i.d.R. auf dem Preisdeckel der Bundesregierung. 2024 wird es wieder teurer.
Auf vielfachen Wunsch daher hier der Versuch (!) eines Musterwiderspruchs der nur für Einfamilienhäuser gilt. Im Geschosswohnungsbau sieht das noch mal ganz anders aus.:
Muster nur für Einfamilienhaus ACHTUNG: Keine Gewährleistung; Keine Rechtsberatung;
Empfehlung: Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Die Erfahrung zeigt: Es sind weitere Fragen/Fehler möglich.
Vorname Nachname Straße Nr.XX
40699 Erkrath
Datum: xx.xx.xxxx
Stadtwerke Erkrath
Gruitener Straße 27
40699 Erkrath
Betr.: Kunden Nr. XXX.XXX.XXX-1 Rechnungsnummer XX2024/XXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Rechnung habe ich erhalten, widerspreche aber Ihrer Rechnungslegung.
Verstoß gegen das Transparenzgebot
§1a AVBFernWV (2) besagt, dass Fernwärmeversorgungsunternehmen Veröffentlichungspflichten u.a. zu den Netzverlusten haben.
Tatsächlich veröffentlichen SWE
a) veraltete Daten von 2020
b) Das Landgericht Düsseldorf beanstandete zudem in einem konkreten Fall (Duisburg), dass nur die Nennung des Netzverlustes in kWh nicht ausreicht. Ohne Relation zur Wärmeeinspeisung und nutzbaren Wärmeabgabe bleibt der Verbraucher im Unklaren, ob Energieverluste im Vergleich zu anderen Netzen oder Erzeugungsarten evtl. zu hoch sind. Trotzdem belässt auch die Stadtwerke Erkrath diese Unklarheit.
Alte Arbeitspreisformel
Sie verwenden offenbar dieselbe Arbeitspreisformel wie e.on 2022 und davor. So ergibt sich der Arbeitspreis Raumwärme in Höhe von 14,62 €/kWh netto für das Jahr 2023. Preisanpassungen sollen einerseits die Kostenentwicklungen bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme, als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Das Kostenelement und das Marktelement ist in der von Ihnen verwendeten Formel nicht zu gleichen Teilen gewichtet worden. Es ist auch kein Grund benannt, warum in Hochdahl, wie von Ihnen praktiziert, von der Gewichtung abgewichen werden sollte.
In meiner Rechtsauffassung sehe ich mich sowohl durch die von der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen E.ON erhobene Sammelklage (Abhilfeklage) wie auch das nach meiner Kenntnis auf Anregung mehrerer Landeskartellbehörden vom Bundeskartellamt eingeleitete Überprüfungsverfahren bestärkt.
Unwirksamkeit der Umstellung des Index G auf ein anderes Basisjahr
Die von den SWE erstellte Abrechnung entspricht nicht dem vertraglich notwendigen Verfahren (§5 des Anschluss und Versorgungsvertrages) bei Indexwechsel:
„Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) wird turnusmäßig etwa alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Damit ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Aufgrund einer EU-Verordnung ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr. Mit dem Berichtsmonat Januar 2024 erfolgte die Umstellung auf das Basisjahr 2021 = 100. Die ab Januar 2021 überarbeiteten Ergebnisse auf der neuen Basis wurden am 8. März 2024 veröffentlicht.“
Für den Fall, dass die vereinbarten Indizes in der Formel zur Ermittlung des geänderten Wärmepreises nicht mehr verfügbar sind, haben die SWE den einzelnen Kunden und der Öffentlichkeit neue Indizes vorzugeben, die jedoch erst sechs Wochen nach öffentlicher Verkündigung wirksam werden.
Also ist der Wärmepreis von vor drei Jahren in Höhe von ca. 6,5 Cent/KWh heranzuziehen.
Weitere Einwendungen behalte ich mir vor.
Ich bitte freundlichst um eine Eingangsbestätigung zu diesem Widerspruchsschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Zum Abschlag:
Laut Wärmepreisinfo liegt der Mischpreis für ein EFH in Hochdahl bei 18,02 Cent/kWh am 30.9.24. Wenn Sie nun ihren Verbrauch 2024 ermitteln, können sie ungefähr (!) (Jahresverbrauch x Mischpreis) ihre Kosten für 2024 kalkulieren und ggf Konsequenzen für Ihren Abschlag 2025 ziehen.
Ansonsten: Schauen Sie auf unsere Erläuterungen zum Vorjahr!