BmU hatte Landeskartellbehörde zur Überprüfung der Preise veranlasst
Die Unabhängige Wählergemeinschaft in Erkrath (BmU) informiert darüber, dass ehemalige Kunden der Fernwärme in Hochdahl, die zwischen 2017 und 2019 Kunden waren, aber dies 2022 nicht mehr sind, eine teilweise Rückerstattung ihrer damals gezahlten Rechnungen beantragen können. Die BmU schätzt, dass einige Rückerstattungen nicht einmal den Wert einer Briefmarke erreichen, während sie bei großen Häusern oder einem hohen Verbrauch je nach Baujahr die Größenordnung von 300 Euro erreichen können. Die BmU hatte die Landeskartellbehörde auf die überhöhten Preise in Hochdahl aufmerksam gemacht, und diese hat mit E.ON eine Rückzahlung vereinbart, die jedoch sehr gering ausfällt und 2022 mit den Bestandskunden verrechnet wurde. Am 20.02.2024 schrieb die Landeskartellbehörde unter dem Aktenzeichen 77-04 E (16/20) an die BmU: "Auch ehemalige Kunden von E.ON oder deren Rechtsnachfolgern, die zwischen 2017 und 2019 ein Lieferverhältnis hatten, können eine Rückerstattung erhalten, wenn sie ihre Ansprüche unter Angabe ihrer ehemaligen Kundennummer bei E.ON geltend machen. Aufgrund fehlender aktueller Daten der ehemaligen Kunden wurde von E.ON keine aktive Information durchgeführt." Bernhard Osterwind von der BmU kommentiert: "Diese Regelung ist zwar völlig ungeeignet und es ist erstaunlich, dass die Daten der Altkunden nicht übernommen wurden. Ich glaube auch kaum, dass ein ehemaliger Kunde oder Kundin (und erst recht nicht ggf. seine Erben) von sich aus aktiv eine Rückerstattung einfordert. Aber wir wollen zumindest darauf aufmerksam machen." Die von der BmU erkämpften Rückerstattungen an die Kunden belaufen sich insgesamt auf ca. 164.500 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl. Unabhängig davon können Kundinnen und Kunden, die damals dem Rat der BmU gefolgt sind und die Preise nicht akzeptiert haben und die Zahlung nur unter Vorbehalt geleistet haben, abhängig vom Ergebnis der laufenden Feststellungsklage möglicherweise weitere Rückerstattungsansprüche prüfen. Man sollte jedoch bedenken, dass die Preise damals niedrig waren und nicht mit den Preisen von 2021 und 2022 vergleichbar sind. Als Beispiel für den Rückerstattungsanspruch hat das die BmU mal an Beispielen durchgerechnet. Die "Musterwohnungen" haben eine Wohnfläche von 60 qm (angenommener Jahresverbrauch 9.000 kWh), 120 qm (Jahresverbrauch 18.000 kWh) und 180 qm (Jahresverbrauch 27.000 kWh). Im konkreten Fall können Verbrauch und Rückerstattung höher oder niedriger ausfallen. Die Rückerstattungen ergeben sich aus dem Bescheid der Landeskartellbehörde an die BmU mit dem Aktenzeichen 77-04 E (16/20) wie folgt:
- Preissystem Einfamilienhaus 1 (Veräußerung des Grundstücks vor dem 1.8.1977) Rückerstattung für 2018: 0,26 Euro/MWh und 2019:
- Veräußerung des Grundstücks nach dem 1.8.1977
- Rückerstattung für 2017: 0,88 Euro/MWh, 2018: 5,06 Euro/MWh, 2019: 5,00 Euro/MWh
- Im Wahltarif Einfamilienhaus gibt es keine Rückerstattung
- Preissystem Mehrfamilienhäuser
- Rückerstattung für 2018: 1,47 Euro/MWh, 2019: 1,60 Euro/MWh 60 qm 120 qm
Osterwind erklärt abschließend: "Die Landeskartellbehörde hat in einem Schreiben vom 20.02.2024 klargestellt, dass sie die Preisänderungsklausel der Stadtwerke Erkrath oder der E.ON zu keinem Zeitpunkt geprüft hat. Die Wirksamkeit der vereinbarten Preisänderungsklauseln wird nun von den Zivilgerichten gemäß § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV überprüft. Nur durch einen landesweiten Preisvergleich erhalten die Kunden eine Rückerstattung für die Jahre 2017 bis 2019. Wer etwas unternehmen möchte, sollte mit der Verbraucherzentrale sprechen. Sie können auch einen Termin mit mir unter