Augen auf bei der Fernwärmeinstallation: Wo ist der Warmwasserzähler eingebaut?

Aus aktuellem Anlass weisen wir hier auf die sinnvolle Überprüfung der Lage der Wärmezähler insbesondere bei Einfamilienhäusern hin. Es soll mindestens einen Fall geben, in denen es durch falsche Anordnung der Zähler zu Doppelmessungen und damit Doppelabrechnungen gekommen ist. Das seit Jahrzehnten.

Die Lage von Warmwasserzähler und Wärmezähler darf nicht hinereinander, sondern nur parallel angeordnet sein. Ist eigentlich sonnenklar. Nicht klar ist die dazu verbindliche TAB, wie sie die Stadtwerke veröffentlichen. In Anlage 10.3.1 ist das Prinzipschema irreführend und widerspricht dem Transparenzgebot der Fernwärmeverordnung. Danach gibt es nur einen Verbrauchszähler und der liegt vor (!) der Verzweigung der beiden Wärmetauscher für Warmwasser und Raumwärme. Bau ich dann in dem abgezweigten Warmwasserstrang einen Warmwasserzähler irgendwo ein, messe ich die Wärme doppelt.

Abweichend von dem "Prinzipschema" weist die TAB die Forderung (Punkt 2.2) auf: "Der Wärmebedarf für die Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 (in der bei Baubeginn gültigen Fassung) ermittelt." Der Einbauort der Messeinrichtungen (10.2) wird aber nicht transparent kommuniziert.

Der Warmwasserzähler muss aber parallel zum Wärmezähler angeordnet sein, was bei Lage des Wärmezählers nach Abb 10.3.1 gar nicht möglich ist

Richtig ist die Anordnung, wie sie nur für Mehrfamileinhäuser unter 10.3.2 angegeben ist. Also "Augen auf bei der Fernwärmeinstallation". Fehler können teuer werden!

 

Übrigens: Wenn Sie meinen, Sie hätten den Anschlusswert ihres Gebäudes (der beinhaltet ja den Wert für den Warmwasserbedarf) mit dem Grundpreis schon bezahlt - das ist ein Irrtum. Im Warmwasserpreis bezahlen sie über die Preissteigerungsformel den Grundpreis zu 30 % anteilig noch mal. Das hat bei hohen Arbeitspreisen einen preisdämpfenden Effekt, bei niedrigen Arbeitspreisen insbesondere durch den hohen Lohnkostenanteil im Grundpreis einen preistreibenden Effekt.