Der Referentenentwurf zur Änderung der AVBFernwärmV macht gerechte Grundpreise immer unwahrscheinlicher.
Im Moment ist es noch problemlos möglich, bis zu 50% des Anschlusswertes (der den Grundpreis wesentlich bestimmt) zu senken. Das ist natürlich ganz besonders sinnvoll, wenn man seit dem Hausbau Geld in besser Dämmung, Fenster, Türen usw. gesteckt hat.
Künftig gibt es dafür nur noch zwei Möglichkeiten:
1. Das Fernwärmeunternehmen erfüllt ab 2030 (mindestens 30 % regenerative energie) oder ab 2040 (mindestens 80% regenerative Energie) die Auflagen der §§ 29 bis 32 Wärmeplanungsgesetzes (WPG) oder der Vorgabe des Artikels 26 der Energieeffizienzrichtlinie (RL 2023/1791/EU) nicht. Der Kunde muss dann aber zusätzlich darlegen, dass er selber in der Lage ist zu 65 % erneuerbare Energie zu erzeugen.
2. Durch Wärmedämmung wird z.B. der Bedarf um mindestens 5 % gesenkt.
Nach § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV gab es ein einseitiges Anpassungsrecht für die Kunden. Das findet sich so in der neuen Verordnung nicht wieder und könnte bedeuten, dass die Senkung Vertragsbestandteil sein muss. Das ist sie zur Zeit in Hochdahl aber nicht.
Wer also senken will, weil sein Anschlusswert von Anfang an zu niedrig war, geht nach dem Wortlaut des Referentenentwurf leer aus.
Darüber hianus fehlen Regeln zur Festsetzung des Basispreises.
Wir brauchen eine bundesweite Preistransparenzplattform und eine Preisaufsicht mit Schlichtungsstellen in den Ländern.
Nachtrag November 2024: Bundesminister Habeck hat auf Instagram angekündigt, aufgrund der brieflichen Protestschreiben nun doch an der alten Regelung festhalten zu wollen.