Fernwärme: "Zwei Dialoge im März"

Fernwärme Dialog 1

6.3.2025 ab 19 Uhr den Saal „Neandertal“ im Forum Sandheide. Veranstalter ist die Interessengemeinschaft Fernwärme. Eingeladen sind auch Aufsichtsratsmitglieder der SWE. Für die BmU wird Jürgen Bauer und Christian Ritt teilnehmen, da Bernhard Osterwind, der eigentliche Sprecher der BmU in Fernwärmefragen, durch einen zeitgleich und schon lange feststehenden Termin des Jugendhilfeausschusses verhindert ist.

Hier die Fragen der IG Fernwärme:

  • Ausgestaltung der Abschläge (zu hoch)

Antwort:

Das gehört zum operativen Geschäft der Geschäftsführung und nicht zum Aufgabenfeld der Aufsichtsratsmitglieder. Die Richtlinen dazu ergeben sich aus der FernWV § 25 (1) und (2). Gleichwohl: Man kann den Eindruck haben, dass die Stadtwerke sich mit Liquidität versorgen wollen. 

  • Termingestaltung und Ankündigung der Zählerablesungen (unangekündigte Besuch und geschätzte Zählerstände)

Antwort:

Das gehört zum operativen Geschäft der Geschäftsführung und nicht zum Aufgabenfeld der Aufsichtsratsmitglieder. Selbstverständlich müssen Zählerablesungen rechtzeitig dem Kunden angekündigt werden und das Angebot gemacht werden, ggf. die Ablesung zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen. Schätzung: Die Richtlinen dazu ergeben sich aus der FernWV § 20 (1) und (2). Wir halten eine Schätzung außerhalb der hier genannten Bedingungen nicht für statthaft. Wir haben den Eindruck, dass die Stadtwerke bei der Umsetzung operativer Aufgaben z.T. überfordert sind.

  • Ermittlung der Warmwasser-Preise (speziell bei Ermittlung über Wärmemengen-Zähler)

Antwort

Wir kennen auch zu diesem Punkt zahlreiche Beschwerden. Bisher sind uns keine schlüssigen Antworten der Stadtwerke bekannt geworden. Auch das gehört zum operativen Geschäft der Geschäftsführung und nicht zum Aufgabenfeld der Aufsichtsratsmitglieder.

  • Reduzierung der Anschlusswerte in Mehrfamilien-Objekten (wie macht man das?)

Antwort:

Auch hier haben die Stadtwerke hohe Hürden aufgebaut, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben. Einschlägig ist § 3 FernWV, welche nicht an besondere Bedingungen, wie sie die Stadtwerke benennen (Gutachten, Beschluss der Eigentümergemeinschaft...) gebunden sind. Bisher haben die Stadtwerke für Ihre Auffassung - soweit uns bekannt - keine Rechtsgrundlage benannt, ja sogar entsprechende Anträge abgewiesen.  Der sachgerechte Umgang mit derartigen Anträgen gehört zum operativen Geschäft der Geschäftsführung und nicht zum Aufgabenfeld der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. 

  • Wann kommt endlich das Ende der „e.on-Preisformel“?

Antwort:

Am 22.04.2022 hat Bernhard Osterwind als Aufsichtsratsmitglied den Antrag gestellt, im Aufsichtsrat den Tagesordnungspunkt "Tarifstruktur Fernwärme ab 1.1.2023" zu behandeln. Dem (Aufnahme des Tagesordnungspunktes"  ist der Aufsichtsratsvorsitzende nicht nachgekommen. Es wurde nur Jahre später in einem kleineren Sektor (EFH) ein "Ausblick" auf eine "mögliche" Änderung der Preisformel mitgeteilt, nicht aber eine Beschlussvorlage mit Alternativen unterbreitet. Unter den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ist eine kundengerechte Preispolitik nicht oder nur schwer durchsetzbar. Die Bemühungen einzelner Aufsichtsratsmitglieder laufen da bisher "vor eine Wand". Andere Mehrheiten sind bis jetzt nicht zu erzielen.

  • Wann geht es denn endlich mit der überfälligen Ertüchtigung des Hochdahler Fernwärme-Netzes los mit dem Ziel, die erheblichen Energieverluste von 18% zu reduzieren?
  • Wie ist denn der Stand der Umstellung auf erneuerbare Energien und die Umsetzung des Transformationsplan vorangekommen?

Antwort

Es gibt nach unserer Kenntnis keine strategische Entscheidung des Aufsichtsrates für einen "Transformationsplan Fernwärme". Es gibt lediglich ein Gutachten. Die Stadtwerke weisen eine ganz erhebliche "Strategielücke" auf, die nicht nur die Dekarbonisierung betrifft, sondern auch die Zukunft des Gasnetzes. Trotzdem es den Transformationsplan als strategische Entscheidung gar nicht gibt, wird auf Basis des Gutachtens erheblich eine Erweiterung der Blückheizkraftwerkkapazitäten investiert. Dadurch verdienen die Stadtwerke Geld, Der Kunde zahlt das durch zusätzliche jährlich steigende CO2 Abgaben. Durch Antrag der BmU (Mai 2023) waren Stadt und Stadtwerke sehr frühzeitig aufgerufen, in die kommunale Wärmeplanung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einzusteigen. Dieser Zeitvorsprung existiert nicht mehr. Jedes Jahr später in die Dekarbonisierung eingestiegen bedeutet, dass die Kunden immer höhere CO2 Abgaben zu zahlen haben.Wir haben den Eindruck, dass die Stadtwerke und insbesondere sein Aufsichtsrat bei der strategischen Planung überfordert sind und nicht über das notwendige Eigenkapital verfügt, um zügig in die Dekarbonisierung einzusteigen. Davor haben wir schon beim Kauf der Stadtwerke gewarnt. Möglicherweise erhofft sich eine Mehrheit im Aufsichtsrat eine Änderung der bundesgesetzlichen Grundlagen. Das mildert aber nicht die Gefahr durch Unwetter, wenn die Dekarbonisierung zu spät kommt.

Fernwärme Dialog 2 

Fernwärme im Dialog – 24. März, um 17 Uhr in der Brügger Mühle in Erkrath.

Veranstalter sind die Stadtwerke.  Achtung: Man muss sich vorher digital anmelden! Möchte man eine Frage stellen, können diese vorab eingereicht werden.