Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
"Neulich im Rat" - So möchte ich meine Gedanken zu den vergangenen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse zusammenfassen und so über einen Teil unserer politischen Arbeit kurz aus dem Stadtrat berichten.
Vieles gelangt gar nicht erst in die Zeitung oder oft zu kurz oder nur aus einer bestimmten Blickrichtung. An dieser Stelle möchte ich Ihnen den Blickwinkel der BmU an wesentlichen Beratungen und Beschlüssen des Rates und der Ausschüsse näher bringen.
Ihr Christian Ritt
Der Rat musste am 10.12.24 den Einspruch der Grünen gegen den Beschluss des Mobilitätsausschusses bezüglich der Verkehrssituation in der Schinkelstraße behandeln.
Obwohl die Bestattungskosten in Erkrath bisher schon hoch waren, wurden nun (10.12.2024) von CDU und SPD Steigerungen von 15-21% beschlossen. Die erste eingebrachte Vorlage sah bei Erdbestattungen ursprünglich sogar eine Erhöhung um über 60% vor.
Ein Antrag auf Abschaffung der geringen Sondernutzungsgebühr von 28€ für Straßen-/ Nachbarschaftsfeste u.ä. ist mit 25:21 durch CDU/SPD in der Ratssitzung am 10.12.24 bgelehnt worden. Auch die BmU war auch zur Minderung des Verwaltungsaufwandes für die Abschaffung.
In der Einwohnerfragestunde (ein TOP in der Ratssitzung auch am 10.12.24)) wurde die CDU von einem Anwohner angefragt, warum die CDU das Versprechen, das Wohnheim, welches sich seit Langem in einem katastrophalen Zustand befindet, abzureißen, imme rnoch nicht erfüllt hat. Dabei gab der CDU-Fraktionsvorsitzende Jöbges an, dass die CDU dies nicht versprochen habe, allerdings zeigt ein Blick in das Programm der CDU 2020: „Das Übergangswohnheim Thekhaus soll aufgegeben werden.“
05.11.2014
Der Stadtrat hat beschlossen, dass 6 ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge, darunter Rettungswagen für die notleidende Bevölkerung der Ukraine gespendet werden. Bei Gegenstimmen durch AfD und 1 RM der Linke, sowie Enthaltung durch 1 RM der Linke und 1 RM der CDU.
05.11.2024
BmU: Ohne Sparbemühungen keine neuen Hebesätze.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt hatte, dass die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Richtwerte verfassungswidrig sei, wurde 2019 die Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen. Kläger hatten u.a. bemängelt, dass die alte Bemessungsgrundlage völlig überaltert und Mehrfamilienhäuser im Verhältnis benachteiligt gewesen wären.
Für die Eigentümer und somit Grundsteuerzahler wurde von den Finanzbehörden ein neuer Messbetrag ermittelt und mitgeteilt. Nun müssen die Kommunen ihren Hebesatz anpassen. Ab 2025 gilt dann die neue Grundsteuer.
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