Bericht aus dem Rat am 25.02.2025
Es ist festzustellen, dass die erzwungene Haushaltssicherung und ein Nothaushalt aktuell 2025 nur noch durch die Gewinnabführung von 1,4 Millionen Euro von den Stadtwerken und durch von der Landespolitik ermöglichten Modifikationen der Haushaltsführung (Änderung des Globalen Minderaufwandes, Verlustvorträge) verhindert werden kann. Man muss die Fragen stellen: Wie sollen die so geschwächten Stadtwerke den Umbau der Fernwärme mit fairen Preisen schaffen? Was kommt nach den Haushaltsbuchungstricks?
Es ist jedenfalls klar, der Nothaushalt wird in Erkrath kommen. Kommt eine Stadt in den Nothaushalt, stehen alle freiwilligen Leistungen auf dem Prüfstand. Das wären z.B. der Kultursektor, soziale Projekte, Maßnahmen zu Klimaschutz/-anpassung, das Vorhalten von Schwimmbädern (auch das Schulschwimmen ist keine Pflichtaufgabe der Kommune), die freiwilligen Zuschüsse für Vereine und die freiwilligen Zuschüsse für die Kitas, insbesondere für die in freier Trägerschaft.
Dass Erkrath sich noch nicht in der erzwungenen Haushaltssicherung bzw. sogar im Nothaushalt befindet, wurde nur durch die Erkrather Grundsteuererhöhung 2024 (vor der Bundesumstellung 2025) durch CDU und SPD erreicht. Und somit hat man dies geschickt hinter die Kommunalwahl im September 2025 verschoben.
2025 sind wir an dem Punkt angekommen, dass das verbliebene Eigenkapital mit der Summe der Investitionskredite auf einem Stand ist. Ab jetzt geht es ins tiefe Minus. Das Motto der CDU „Wir bewegen Erkrath“ muss hier hinterfragt werden: Wohin?!
Seit 2010 hat die BmU eine freiwillige Haushaltssicherung gefordert und ist auf taube Ohren gestoßen. 2025 fordert sie es nicht mehr, da eine Haushaltssicherung überhaupt nicht mehr möglich ist.
Deutliche Worte der Kritik fand Bernhard Osterwind gegenüber den Parteien bezüglich ihres Bundestagswahlkampfes. Sollten die angekündigten Änderungen der Parteien bei Einkommenssteuer (17% Anteil für die Kommunen), Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen werden, würden der Stadt hohe Summen verloren gehen.
Eine Besiedlung des Gewerbegebietes Neanderhöhe ist notwendig, es sind wohl Interessenten vorhanden. Einer von den Grünen beantragten Streichung von 5 Millionen Euro für die Erschließung hat auch die BmU daher nicht zugestimmt. Die BmU hat den Kompromiss, auf einem Teil der Neanderhöhe Gewerbe, aber auch auf einem anderen Teil eine Biotopvernetzung zu ermöglichen, geschmiedet, die Gewerbesteuereinnahmen hat die Stadt dringend nötig.
Eine Mehrung von Stellen betrachtet die BmU immer kritisch. Bezüglich des Stellenplans 2025 hat die BmU aber den Vorschlag unterstützt, fünf Stellen im Ordnungsdienst zu schaffen. Damit hätte man den sehr teuren privaten Sicherheitsdienst in den Übergangsunterkünften (insbesondere Bürgerhaus) ersetzen und auch Kapazitäten für andere Aufgaben im Sicherheitsbereich schaffen können. Leider gab es dafür keine Mehrheit. Erfreulich, dass die Verwaltung über 6 stellen für Springerkräfte in dne KITAs zusätzlich ausgewiesen hat.
Auch muss darauf hingewiesen werden, dass aus Sicht der BmU die 2024 durch CDU und SPD beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie weder auf ökologischer noch auf ökonomischer Ebene die Notwendigkeiten der Zeit erfüllt.
Die Abschreibung für die Neubauprojekte (Feuerwache, Gymnasium Alt-Erkrath, Schulcampus Sandheide) wird auf sehr hohe 80 Jahre angesetzt, Projekte, die zu groß und teuer ausgefallen sind und von dem pwc-Gutachten zur Haushaltskonsolidierung in ihrer Größenordnung deutlich kritisiert worden war.
Dass Nachhaltigkeit und Haushaltskonsolidierung einen größeren Stellenwert in Erkrath (gehabt) haben müssten, zeigen die Perspektiven: 2028 wird die Stadt 8 Millionen Euro allein für die Schuldzinsen zahlen müssen, die Grundsteuer B1 müsste von 808% auf 1600%, B2 von 1340% auf 2600% steigen.
Dem nächsten Stadtrat und insbesondere den zukünftigen Generationen wird diese Haushaltsführung auf die Füße fallen.