E.ON erstattet die vom Landeskartellamt geforderte Rückzahlung nicht. Eigentlich sind mit der Abrechnung 2022 für E.ON auch Erstattungen fällig.
Die BmU hatte sich an die Landeskartellbehörde gewendet und um eine Überprüfung der Fernwärmepreise gebeten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen dem Wunsch der BmU nach, ihre Rechnungen an die Landeskartellbehörde zu schicken. Ergebnis: Die Landeskartellbehörde vereinbarte mit E.ON Rückzahlungen mit der Abrechnung 2022. Einigen Einfamilienhauskunden wurde das gewährt. Im Geschosswohnungsbau haben wir noch keine Rechnung mit Erstattung gesehen.
Genaueres kann man dem Schreiben der Kartellbehörde an Bernhard Osterwind (BmU) entnehmen.
Selbst ehemalige Kunden können Rückerstattungen verlangen.