Der Rat der Stadt Erkrath legt der Bürgerschaft am 15.9.24 eine Frage vor.
„Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, so dass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“
Also soll ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchgeführt werden.
Dieser findet am Sonntag, dem 15. September 2024, statt.
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
Die Alternative ist, dass die Gewerbegrundstücke verkauft werden und die Stadt auf einen Schlag den Gegenwert bekommt. Beim Erbbaurecht wird ein jährlicher Erbbauzins vom Erbbauberechtigten an die Stadt für die Laufzeit des Vertrages (üblich sind z.B. 99 Jahre) entrichtet. Nach 99 Jahren kann der Vertrag verlängert werden. Die Stadt als Eigentümerin nimmt an der Wertsteigerung ihres Grundstückes teil. Kommende Generation haben weiter aus dem Gebiet einen steten Finanzzufluss, der nicht konjunkturabhängig ist.
Die Teilbebauung der Neanderhöhe ist finanziell notwendig. Innerhalb von 20 Jahren hat die Stadt die Hälfte ihres Bilanzvermögens verloren. Die Verschuldung steigt in den nächsten Jahren aufgrund der Neubaumaßnahmen. Dem Erhalt der Infrastruktur wird nicht ausreichend nachgekommen.
Weitere Steuererhöhungen sind der Bürgerschaft nicht in beliebiger Höhe zumutbar.
Daher muss ein Teil der für Wohnbebauung (Wimmersberg) aufgegebenen Gewerbeflächen (7,6 ha) durch die Entwicklung eines modernen, hohen ökologischen Anforderungen genügenden Gewerbegebietes (3,4 ha) kompensiert werden.
Dazu passt eine moderne Vermarktung: Das Erbbaurecht. Das Erbbaurecht sichert dauerhaft Erbpacht für die Stadt, lässt die Stadt an der künftigen Wertsteigerung der Fläche teilnehmen, mindert die Investition beim Gewerbetreibenden, ermöglicht starken Einfluss auf die Nutzung und vermindert das Leerstandsrisiko deutlich. Bei Leerstand fällt das Grundstück an den Eigentümer zur Nutzung zurück.
Die Empfehlung der BmU-Fraktion lautet: stimmen Sie mit „Ja“.
Nehmen Sie ihre demokratischen Mitwirkungsrechte in Anspruch!
Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt.
Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.