2021 wurde der Ratsbürgerentscheid Neanderhöhe, der nun 2024 kommt, noch abgelehnt. Das hat Geld und Zeit gekostet.
Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch eine Ratsmehrheit aus CDU und SPD im April 2019, welches das Ziel hat, dass die Grundstücke des Gewerbegebietes auf der Neanderhöhe nur in Erbbaurecht vergeben werden dürfen, war laut Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht rechtens.
Die BmU hatte bereits 2019 dieselbe Auffassung, wie sie das Gericht nun bestätigte.
Dass die Stadt gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel einlegen will, lehnt die BmU ebenfalls ab. Und um dem Urteil zu folgen, wurde von der BmU der Antrag gestellt, einen Ratsbürgerentscheid (hier leitet der Rat einen Bürgerentscheid ein; Terminvorschlag: Landtagswahl NRW) zu diesem Thema durchzuführen. Damit müsste die Initiative nicht nochmals 2000 Unterschriften sammeln und der Bürgerwillen könnte schneller zu Wort kommen. Je nach Ergebnis wird damit durch CDU und SPD auch die Bebauung der Neanderhöhe deutlich verzögert.
Ein Ratsbürgerbegehren wurde von einer Mehrheit aus CDU, SPD und FDP im Rat am 3.11.2021 abgelehnt.
Das Bürgerbegehren (nach Unterschriftensammlung und Zustimmung des Rates) bleibt aktuell aber noch möglich.
Die in der Sitzung geäußerte Bereitschaft der Verwaltung, auf den Verkauf zu verzichten bis das OVG Münster ggf. ein Urteil gefällt hat, ist auch hier interessant, da vor einiger Zeit von Seiten der Verwaltung noch Druck mit angeblichen Interessenten gemacht worden war.
Dieses Agreement wurde bei Gegenstimmen der FDP angenommen.
Langatmig, aber auch fast filmreif die Debatte (oder Einprügeln?) der Juristen der verschiedenen Fraktionen im Rat dazu.
Nicht nur der erstinstanzliche Gerichtsentscheid hat die Position der BmU bestätigt. Die Berufungsinstanz urteilte genauso und so musste nun doch ein Bürgerentscheid für den 15.9.2024 angesetzt werden.
Verlorene Zeit und verlorene Kosten, für welche Bürgermeister, CDU, FDP, SPD eigentlich die Verantwortung übernehmen sollten. Machen sie aber nicht.