17.09.24 Zwar haben beim Ratsbürgerentscheid am 15.09.2024 62,8% der Abstimmungsberechtigten mit JA gestimmt (4373 Personen). .....
allerdings war die Abstimmungsbeteiligung mit insgesamt 20,06% zu gering.
Die Frage war, ob die Gewerbegrundstücke auf der Neanderhöhe nur über Erbbaurecht veräußert werden dürfen. Allerdings war die Abstimmungsbeteiligung mit insgesamt 20,06% zu gering. Knapp 7000 Bürgerinnen und Bürger hätten mit JA stimmen müssen, der Entscheid ist also am Zustimmungsquorum von 20% von 34760 Abstimmungsberechtigten gescheitert.
Grundsätzlich hätte der Rat dem Votum trotz des Nichterreichens des Quorums allerdings folgen können. Das haben CDU, SPD und FDP soweie der Bürgermeister völlig ausgeschlossen Jetzt besteht die Gefahr, dass die Stadt und ihre zukünftigen Generationen den Zugriff auf die Grundstücke verlieren, ungenutzte Grundstücke durch Leerstände wie im Gewerbegebiet Unterfeldhaus lassen sich so nicht verhindern.
Wirklichkeitfremd ist die Argumentation aus den Reihen der CDU, dass die 80% Nichtabstimmenden bewusst in dieser Frage mit NEIN gestimmt hätten, weil ihnen die Wirkung völlig klar sei. Sie verschleiern damit, dass nur eine Minderghiet der Wahlberechtigten ihrer breit beworbenen Aufforderung eben nicht nachgekommen sind, mit "Nein" zu stimmen. Neben der suboptimalen Beteiligung zeigt sich hier ein weiteres Problem unserer Demokratie, statt die Motive der (Nicht-)Wählerschaft zu ermitteln und zuzuhören, wird spekuliert und im Eigeninteresse interpretiert.
Erstaunlich, dass jetzt Bürgermeister/CDU und FDP äußern, dass man den Bürgerentscheid früher hätte durchführen sollen. Die BmU hatte dies von Anfang an gefordert, z.B. zusammen mit der Europawahl oder dem Bürgerentscheid Hasenwiese. Die Ratsmehrheit hatte zunächst das Bürgerbegehren abgelehnt und die Initiative dies in zwei Gerichtsinstanzen durchfechten müssen, hier wurde wertvolle Zeit - und Kosten - vergeben.
Die BmU hat an sich keinen Einwand gegen die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.
Zur Sprache hat die BmU allerdings, dass mehrere Bürgerinnen und Bürger ihre Briefabstimmungsunterlagen nicht erhalten haben. Zwar hatten sie eine Eingangsbestätigung ihres Antrages per Email erhalten, dann aber keine Postzustellung des Abstimmungsscheins. Im Wahllokal wird man in diesem Fall abgewiesen, da Briefwähler in der Wahlliste einen Sperrvermerk haben. Es reicht nicht, dass die Verwaltung darauf hinweist, dass sich die Betroffenen vor dem 15.09. hätten melden müssen. Um das Vertrauen in die Demokratie zu sichern, ist es wichtig, dass dies bei zukünftigen Wahlen und Abstimmungen nicht mehr vorkommt. Daran hat die Verwaltung gearbeitet und nachstehend geschilderten Fehler festgestellt:
"Ursprung der fehlenden Briefwahlunterlagen geklärt werden. Die Beantragung der Briefabstimmung läuft bislang noch über Server der IT der Stadt Monheim. Am 18.08. fand eine Systemwartung bei der Monheimer IT statt, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Dadurch war ein Zurücksetzen von Systemen notwendig, was zur Löschung der beauftragten Briefwahlunterlagen führte.
Die Wartung bzw. das Zurücksetzen des Systems fand am 18.08. in der Zeit von ca. 10:25 bis 11:30 Uhr statt. Das bedeutet, dass Bürger aus Erkrath, die in diesem Zeitraum einen Antrag gestellt haben, eine Eingangsbestätigung von den Monheimer IT-Systemen erhalten haben. Aufgrund der Systemzurücksetzung wurden die Anträge jedoch am Abend nicht an die Erkrather IT-Systeme übermittelt und somit nicht verarbeitet.
Es lässt sich nicht eindeutig beantworten, wie viele Anträge von der Systemzurücksetzung betroffen sind. Der Verwaltung sind acht Fälle namentlich bekannt."