Strittige Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose

Eine Kommune ist verpflichtet, Gebühren (die nicht die Allgemeinheit betreffen) kostendeckend zu erheben. Nachdem Erkrath rechtswidrig Gebührenerhöhungen für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose „aus dem Ärmel geschüttelt“ und jahrelang nicht angepasst hatte, musste dieser Punkt nun angepackt werden.

BmU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind wies nochmals darauf hin, dass das KAG (Kommunale Abgabengesetz) völlig untauglich sei, um Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen zu ermitteln. Dagegen ist bei Kitas eine differenzierende Entgeltsatzung möglich, mit der Konsequenz, dass das Land mit KIBIZ ein Gesetz dafür geschaffen hat und eine Kostendifferenz z.T. ausgleicht. Beim Thema Übergangsunterkünfte ist dies aber unterlassen worden, Land und Bund drücken sich und lassen die Kommunen im Stich.

Da sich eine, von der BmU abgelehnte, erste Änderung vor Monaten auch in der Öffentlichkeit massiv kritisiert worden war, wurde das Thema nun nochmals in Ausschüssen und Rat beraten. Strittig war die Einführung eines Sondertarifes für Selbstzahler, also für Bewohner, die Arbeiten gehen. Die eingeführte Satzung hatte bei diesen zu einer massiven Belastung geführt, welche das Arbeiten eher unattraktiv macht. Denn die hohen Gebühren (30€/qm) fressen den ganzen Lohn fast auf.

Irritierend die Äußerungen von FDP-RM Kern-Wagner, wir sollten uns als Stadt einen Selbstzahlertarif nicht leisten. Dem widerspricht die BmU deutlich, es muss aus Sicht der BmU das Ziel sein, dass der Integration über eine Berufsausübung nicht durch eine falsche Gebührensatzung entgegengewirkt wird.
Daher hatte die BmU vorgeschlagen, sich an der Satzung der Stadt Bochum zu orientieren, welche die soziale Bedürftigkeit und Fürsorgepflicht im Blick hat. Einkommen, das durch eigene Arbeit erzielt wird, gehört zur Würde jedes Menschen. Da dafür im Rat keine Mehrheit zu finden war, wurde dieser Antrag von uns formal zurückgezogen. Ein vergleichbarer Antrag der Grünen, hier pauschale Summen einzusetzen, den wir stattdessen unterstützt hätten, kam nicht mehr zur Abstimmung.

Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde die Vorlage der Verwaltung angenommen. Die Gebühren werden nun abhängig vom Objekt erhoben, womit nun der Zustand des Gebäudes Berücksichtigung findet. In drei Objektkategorien werden die Gebühren entsprechend angesetzt.

Die BmU begrüßt auf jeden Fall die von ihr von Anfang an angeregte Härtefallregelung, also die Möglichkeit für Bewohner, einen Antrag auf Zahlungserleichterung stellen zu können.