Änderung der Feierabendmarkt-Ordnung

17.09.2024 Nach Anfangs kontroverser Diskussion über die Entgeltordnung des Feierabendmarktes, brachte BmU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind den Kompromissvorschlag ein, ganz auf Standentgelte zu verzichten

und ein Pönalentgelt (Strafzahlung) nur bei Nichterscheinen von gewerblichen Standbetreibern zu erheben. Dieser wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Angesichts von jährlich insgesamt (nur) 3000 € Einnahmen durch Standgebühren und eines hohen damit verbundenen Verwaltungsaufwandes sowie einer unversöhnlichen Diskussion im HFA über die Entgeltbefreiung von Vereinen war dies die sinnvolle Lösung.