Erfreulich, warum nicht gleich so?
Trotz Antrag der BmU 2022 kamen erst jetzt konkretere Vorschläge der Geschäftsführung der Stadtwerke zur Änderung der Preisformeln auf den Tisch (Dialogveranstaltung am 24.03.2025 und Aufsichtsrat am 27.3.2025). Aber die zeigen in großen Schritten in die richtige Richtung.
Seit dem BGH-"Favorit" Urteil 1984 (Anlass war die Antrag auf Anschlussleistungssenkung eines BmU-Mitgliedes nach Wärmedämmung des Hauses), das eine nachträgliche Anschlusswärmesenkung versagte und dem BGH Urteil "Rosenhofurteil" 2011 (AVBFernWV sticht AGBs) könnte das der Durchbruch sein:
Es soll keine Abrechnungen nach der spezifischen Wärmeleistung aller angeschlossener Häuser mehr geben.
Stattdessen soll, wie bei den Einfamilienhausbesitzern, der ggf. nach DIN Norm ermittelte tatsächlich notwendige Anschlusswert zu Grunde gelegt werden. Bei aufkommensneutraler Gesamtformel wird das eine Kostensenkung für sehr viele Nutzer im Geschosswohnungsbau bedeuten, allerdings zu einer höheren Belastung bei den Einfamilienhausnutzern.
Die Formeln werden einfacher:
Beim Grundpreis geht zur Hälfte die Entwicklung des Lohnpreises und zur Hälfte die Entwicklung des Preises für Investitionsgüter ein.
Beim Arbeitspreis geht zur Hälfte ein Börsenindex Gas (welcher?) und zur Hälfte als Marktelement der Wärmepreisindex ein.
Auch das ist deutlich besser als vorher (Marktelement in der Arbeitspreisformel war nur 0,4) reicht aber immer noch nicht ganz an die Idee einer 50/50 Regelung im Verhältnis Arbeitspreis und Bereitstellungspreis / Marktelement heran. (vgl AVB FernWV § 24(4)).
Das Marktelement müsste also größer als 0,5 sein, da es auch der Bereitstellung (Grundpreis) gegenübersteht.
Vorschlag:
Abschaffung des Grundpreises, stattdessen ein Mindestumsatz orientiert im v.H. Satz am jeweiligen Anschlusswert (im Geschosswohnungsbau jeweils eine qm Umlage). Das stellt ausreichend sicher, dass der Bereitstellungsaufwand auch z.B. bei Leerstand abgegolten wird.
Dann erfüllt die vorgeschlagene Arbeitspreisformel allen Anforderungen.
Bleibt die Frage, wie beschafft wird.
Statt des nachlaufenden Preisbildungsprozesses (Preis steht erst am Ende der Heizperiode fest) sollten auch vorlaufende Beschaffungsoptionen (Gas wird vor der Heizperiode eingekauft) geprüft werden. Der verwendete EGIX-Index (Leipziger Gasbörse) wird sowieso in der gesamten Branche nur äußerst selten genutzt. Es handelt sich um einen eher exotischen Spotmarkt-Index. Dieser Index wurde von den wenigen Nutzern inzwischen aus ihren Formeln entfernt (Stadtwerke Güstrow, Stadtwerke Straubing, Vattenfall in Berlin). Die BmU empfiehlt erneut und dringend, diese Einkaufspolitik zu überprüfen.
Entscheidend ist aber, wie hoch wird der Ausgangswert Arbeitspreis und ggf Grundpreis? Die derzeitige Investition ist enorm und:
es geht kostengünstige, meint die BmU.