Drastischer Rückstand bei Unterhaltung der Straßen und Wege

Drastischer Rückstand bei Unterhaltung der Infrastruktur

Gutachter: Statt 550.000 € müssten eigentlich jährlich 7.100.000 € für Straßen, Fahrradwege, Bürgersteige ausgegeben werden…

18.06.2024 Nach jahrelanger Anmahnung bei Haushaltsdebatten durch die BmU und einem Antrag der BmU auf Anregung von Peter Sohn sowie einer inzwischen formulierten gesetzlichen Verpflichtung wurde das Unternehmen eagle eye technologies GmbH mit der Durchführung einer Zustandserfassung und –bewertung des Erkrather Straßennetzes beauftragt.

Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 18.06.2024 durch einen Vertreter der Firma eagle eye (Herrn Gebauer) vorgestellt.

Manch ein Politiker staunte, die BmU sah ihre lange gehegten Befürchtungen bestätigt: Ergebnis: Auf einer Skala von 1-8 ist der Durchschnittswert der Erkrather Straßen mit 2,4 bewertet.

Stellt man die Substanzerhaltung komplett ein (keinerlei Pflege) wird sie im Jahr 2033 den Wert 3,6 erhalten.

Die Geschwindigkeit des Verfalls beschleunigt sich innerhalb der nächsten 10 Jahre wegen des Alters der Infrastruktur rapide. Über die Hälfte der befestigten Flächen hätten dann einen kritischen Zustand erreicht, erkehrsbeschränkungen bis hin zu vollständiger Straßensperrung seien unmittelbare Konsequenzen.

Bleibt es bei der jetzigen Investitionssumme von 550.000 € jährlich, so wird sich der Zustand 2033 nur um 0,1 Skalenpunkte besser darstellen, als wenn man gar nichts mehr macht. Will man 2033 nur noch Straßen, Radwege, Fußgängerwege haben, die der Skalenstufe 1-3 entsprechen, müsste man 7,1  Millionen € jährlich investieren.

Marcel Stritzelberger (BmU) regte an, die Daten streckenscharf zu veröffentlichen, den Punkt in der nächsten Sitzung erneut zu beraten und auszurechnen, wie hoch der Aufwand sein muss, um wenigstens das jetzige, besonders bei Radwegen wenig befriedigende Niveau zu erhalten.

Da der Punkt nicht in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung angekündigt wurde, hat die BmU mit einem Antrag daran "erinnert".