Als die Durchführung des Bürgerentscheides Hasenwiese anstand, beantragte die BmU, den Ratsbürgerentscheid zum Erbbaurecht direkt mit durchzuführen.
Das bedeutet fast eine Halbierung des Aufwandes. Aber CDU und SPD zogen es vor, nach der Niederlage im Zulassungstreit zum Bürgerbegehren Erbbaurecht eine zweite Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht abzuwarten. Nun werden die Bürgerinnen und Bürger zum zweiten Mal zur Urne gebeten. Auch CDU und SPD stimmten für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides.