BmU: Bauturbo mit Augenmaß
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, in Erkrath die Beschleunigung von Baugenehmigungen, den sogenannten Bau-Turbo, zu beschließen.
Die BmU begrüßt Maßnahmen der Entbürokratisierung. Sie mahnt aber Augenmaß an.
Beschleunigter Wohnungsbau braucht eine tragfähige Finanzierung und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Verwaltungsvorlage sichert diese Ziele aus Sicht der BmU bisher nicht ausreichend.
Sinnvoll sind die vorgesehenen Ausschlüsse des Außenbereichs, der Gewerbe- und Industriegebiete sowie von Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen. Auch frühzeitige Abstimmungen und Bauverpflichtungen unterstützen wir. Es fehlen jedoch überprüfbare Maßstäbe und Verfahren zur Durchsetzung kommunaler Nachhaltigkeitsziele. Besonders bei größeren Vorhaben muss die Verwaltung darlegen, wie belastbare fachliche Prüfungen innerhalb der kurzen Entscheidungsfristen gewährleistet werden.
Erkraths Haushalt befindet sich im Ungleichgewicht. Zusätzliche Wohnungen können weitere Kita- und Schulplätze sowie Investitionen in Verkehr und Entwässerung erfordern. Vor einer Zustimmung müssen deshalb zusätzliche Bedarfe, Investitions- und Betriebskosten, erwartete Einnahmen und Fördermittel dargestellt werden. Für verbleibende Belastungen ist die Finanzierung zu benennen.
Städtebauliche Verträge können vorhabenbedingte Kosten absichern. Kostenübernahmen müssen jedoch projektbezogen und angemessen sein. Bestehende Haushaltsdefizite lassen sich nicht beliebig auf Bauherren übertragen. (gesetze-im-internet.de) Die Stadt braucht deshalb eine ehrliche Bewertung der finanziellen Tragbarkeit.
Beim Umweltschutz reicht der Ausschluss „erheblicher“ Auswirkungen nicht aus. Auch kleinere und aufeinanderfolgende Eingriffe können durch Versiegelung, Baumverluste und Überhitzung ein Quartier belasten. Die BmU verlangt eine Bilanz von Versiegelung, Grünflächen und Baumüberschirmung sowie Prüfkriterien für Regenwasserrückhalt, Starkregenvorsorge, Frischluft und Artenvielfalt.
Bäume sind vorrangig zu erhalten. Unvermeidbare Verluste brauchen geeignete Ersatzpflanzungen, ausreichend Wurzelraum, Pflege und Erfolgskontrolle. Bei vergleichbarer Eignung sollen Aufstockungen und Umnutzungen Vorrang vor der Bebauung grüner Flächen erhalten.
Erforderliche Kostenübernahmen, Umweltmaßnahmen, angemessene Anteile geförderten oder preisgebundenen Wohnraums und überprüfbare Fristen müssen rechtlich zulässig und verbindlich gesichert werden. Dazu gehören Sicherheiten und Folgen einer Nichterfüllung.
Vorhaben mit wesentlichen Infrastruktur-, Haushalts- oder Umweltfolgen sollen stets politisch beraten werden – auch Nutzungsänderungen und kleinere bauliche Veränderungen. Die Checkliste zur Beurteilung von Bebauungsplänen soll einbezogen und das Prüfergebnis dem Planungsausschuss mitgeteilt werden.
Grundsätzlich gilt die gemeindliche Zustimmung nach drei Monaten als erteilt, wenn sie nicht rechtzeitig verweigert wird. Dies ersetzt keine Baugenehmigung. Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist für höchstens einen Monat möglich und verlängert die Entscheidungsfrist entsprechend. (gesetze-im-internet.de) Die BmU fordert klare Zuständigkeiten und rechtzeitige Entscheidungen auch während Sitzungspausen und Ferien. Bei wesentlichen Quartiersauswirkungen soll die Öffentlichkeit regelmäßig beteiligt werden.
Ein erster Erfahrungsbericht soll bereits nach sechs Monaten vorliegen. Er muss zugelassene und fertiggestellte Wohnungen, Preisbindungen, kommunale Kosten, Grün- und Baumverluste sowie die Erfüllung vertraglicher Pflichten darstellen.