neulich im Rat am 16.12.2025

Deftige Steuer- und Gebührenerhöhungen

- CDU holt mit AfD und FDP/TIERSCHUTZ neue Mehrheit – ein problematisches Vorgehen:
Testlauf Fahrradstraße wird vorzeitig abgebrochen

- Keine Mobilfunkverbesserung für Willbeck und Hackberg

- Erkrath kommt in die pflichtige Haushaltssicherung

Deftige Steuer- und Gebührenerhöhungen

Schon klar, nach der Wahl sieht die Welt ganz anders aus und die Bürgerschaft muss sich nach Beschlüssen durch CDU und SPD auf massive Gebühren- und Steuererhöhungen einstellen.

Die 21%ige Erhöhung der für alle bedeutsamen Grundsteuer B von 808 (2024 bereits um 25% erhöht) auf 980 v.H. fällt aus Sicht der BmU zu heftig aus. Einerseits verursacht durch die neue Bundesgesetzgebung bei der Grundsteuer (mit irrsinnigem Verwaltungsaufwand) und da eine bisher vorgesehene unterschiedliche Einordnung von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken womöglich nicht zulässig ist.
Andererseits aber auch gerade durch eine desaströse Finanzpolitik der Stadt. Die von der BmU seit langem erwartete Konsequenz ist nun diese weitere Steuererhöhung, jetzt im Rat am 16.12.2025 von CDU und SPD beschlossen. Das Aufstöhnen der Bürgerschaft ist zu erwarten, aber die Wählerschaft hat diese Ratsmehrheit so bestimmt.
Aus Sicht der BmU hätte man die heute beschlossene Anhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer eigentlich auch im Zusammenhang mit den kommenden Haushaltsberatungen erörtern müssen.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer von 420 auf 450 v.H. ist auf den ersten Blick angesichts einer Reduktion der Grundsteuer auf Nichtwohngrundstücke von 1340 auf 980 Punkte zwar nachvollziehbar. Allerdings ist dies aus Sicht der notwendigen Neuansiedlung von Gewerbebetrieben absolut kontraproduktiv. Die BmU bleibt dabei: Wir brauchen neues steuerstarkes Gewerbe, dafür sind wir den Kompromiss eingegangen, einen Teil der Neanderhöhe als Gewerbegebiet auszuweisen. Jetzt darf man Premium-Gewerbe nicht durch eine Steuererhöhung verschrecken, welche von CDU, SPD und Grünen beschlossen wurde.

Beim Thema Gebühren spricht sich die BmU für vernünftige, notwendige und insbesondere regelmäßige Anpassungen aus, aber gegen das jetzige Prozedere: Für das Jahr 2025 hatte die Stadt weitestgehend auf Gebührenanpassungen verzichtet – eben vor der Wahl. Nach der Wahl fallen jetzt die Gebührenerhöhungen dafür umso heftiger aus.
So erhöhen CDU und SPD die Tarife bei Straßenreinigung und Winterdienst z.T. um bis zu 62%, konkret bei „Straßenreinigungsgebühr plus Winterdienst für eine Erschließung des Grundstückes“ von 0,0922 auf 0,1301 € je qm Grundstücksfläche. Diese Steigerung um 41% trifft viele, im Vergleich dazu steigen sie in Düsselddorf um 3,1%.
CDU, SPD und Grüne lassen auch die Friedhofsgebühren massiv steigen, u.a. das häufig gewählte Urnengrab im Reihengrab um etwa 50%!
Und weiterhin werden die Gebühren für die Wochenmärkte nach Beschluss von CDU, SPD und 5 Stimmen der AfD angehoben, in Alt-Erkrath von 2,12 auf 2,59 und in Hochdahl von 3,57 auf 4,30 Euro pro laufendem Meter Stand. Hier sieht die BmU die Gefahr, dass Marktstände abwandern und die Märkte an Attraktivität verlieren könnten.

 

Mobilfunkmast Höhenweg – keine Verbesserung des Mobilfunks für Willbeck und Hackberg

Da die Telekom einem Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, nicht folgt und keine Verbesserung der Mobilfunkversorgung des Hackbergs und der Willbeck bietet,
hat die BmU die Verpachtung des entsprechenden Grundstückes am Höhenweg an die Telekom erfolglos abgelehnt. Jetzt wird nur die Versorgung an der S-Bahn verbessert, Alternativstandorte, die Hochdahl eher nutzen würden, sind nicht angedacht. Die BmU ist der Ansicht, dass man im Interesse der Bürgerschaft durch Ablehnung des Standortes Höhenweg den Druck auf die Mobilfunkanbieter hätte besser aufrechterhalten müssen.
Und weiterhin sieht man, dass die Aufgabe des Mobilfunkkonzeptes vor Jahren zu keiner Verbesserung geführt hat.


Fahrradstraße Millrather Weg wird durch CDU, AFD und FDP/TIERSCHUTZ aufgehoben – BmU kritisiert Schildbürgerstreich

Bemerkenswert ist, dass die CDU hier bewusst eine Mehrheitsbildung mittels AFD und FDP/TIERSCHUTZ eingegangen ist und das Ende der Fahrradstraße beschlossen hat. „Wer dazu zustimmt, ist uns egal.“ (RM Hengstermann).

Aus Sicht der BmU ist dies gefährlich und dieser Beschluss ein absoluter Schildbürgerstreich. Zusammen mit SPD und Grünen hat die BmU erfolglos den Verwaltungsvorschlag unterstützt, den Verkehrsversuch mit Verbesserungen weiterzuführen.
Erst vor einem Jahr eingerichtet, mit dem Ziel, dies nach zwei Jahren zu evaluieren, wird der Versuch einer Fahrradstraße jetzt vorzeitig beendet, obwohl auch die Verwaltung und Teile der Anwohner Vorteile erkannt haben. Die Fahrradstraße stellt keine Belästigung der Autofahrer dar, es gab weniger Unfälle, die Durchfahrt für KFZ in der Fahrradstraße durch mehr Ausweichmöglichkeiten ist m.E. sogar besser geworden. Eigentlich ein gutes Beispiel für ein gutes Miteinander aller Verkehrsmittel. Als Teil einer Radschnellverbindung Düsseldorf-Wuppertal, welche momentan in Planung ist und in der Erkrath mit Nachbarstädten in Konkurrenz steht, wäre diese Fahrradstraße ein wesentlicher Teil (gewesen).
Jetzt bricht ein Kampf Auto gegen Rad wieder aus und die aufgebrachten Markierungen müssen teuer entfernt werden. Führt man das ungeregelte Parken nun wieder ein, ist aufgrund der Straßenbreite von 6,50 m bis 7,00 m ein beidseitiges Parken sowie ein Überholen eines Radfahrers sogar verboten, da eine Fahrbahnbreite von 3,05 m und ein Abstand zum Rad von 1,50 m laut Straßenverkehrsordnung eingehalten werden müssen. Folge des Beschlusses ist am Ende rechtlich: weniger Parkplätze und keine Überholmöglichkeit von Radfahrern. Aus Sicht der BmU müsste der Bürgermeister diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit beanstanden.

Einem Antrag von BmU-Fraktionsvorsitzenden B. Osterwind, vor einem Beschluss eine Stadtteilversammlung und eine Ortsbegehung mit den Anwohnern und Interessensgruppen (u.a. Schule, Kita, ADFC) mit Meinungsbildung durchzuführen, wurde nicht gefolgt. Abgelehnt durch CDU, FDP/TIERSCHUTZ und AfD.

Und auch bei der Ablehnung eines Zuschusses an das Naturschutzzentrum Bruchhausen für Instandsetzungsarbeiten fand sich eben diese Mehrheit (25:23; bei 3 Enthaltungen in der CDU).

 

Einbringung des Haushaltes 2026/2027 – Erkrath kommt in die Haushaltssicherung

Wie die BmU schon lange gewarnt hatte: Erkrath steht kurz vor der gezwungenen Haushaltssicherung.

Bei der Einbringung des Haushaltes 2026/27 klagte der Bürgermeister über die Politik von Bund und Land, die den Kommunen viele Aufgaben übertragen, ohne diese aber vollständig finanziell abzudecken. Im Ansatz hat er damit durchaus recht. Allerdings fehlt m.E. dabei die Selbstkritik hinsichtlich der Erkrather Haushaltsführung der letzten Jahre.

In den Erläuterungen von Kämmerer Schmitz und Fachbereichsleiter Klöss wurde deutlich, dass ein Haushalt nur noch mit pflichtigem Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig wird.
„Die Beratung wird uns zur Verzweiflung bringen“, so Kämmerer Schmitz. Unser Handlungsspielraum wird immer kleiner.

Der Aufwand steigt immer mehr, besonders u.a. in Bauunterhaltung, Schuldorf und Neubau Rankestraße, Personal, Jugendhilfe, Zinsaufwand. Dazu kommt, dass die Corona-Verluste ab 2026 abgeschrieben werden müssen, 10 Millionen Euro in 2026 und 23 Mio. über 20 Jahre verteilt. Zwar steht ein Altschuldenentlastungsgesetz im Raum, ob dies aber die von einem Gutachter errechneten 29 Mio. bringen wird, ist unklar. Und auch der Infrastrukturzuschuss aus dem 500 Milliardenprogramm des Bundes mit 16,9 Mio. - auf 12 Jahre verteilt - ist angesichts eines Investitionsbedarfs in Erkrath von 240 Mio. bis 2030 noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Für 2025 rechnet man mit einem Defizit von 15 Millionen Euro, 2016 mit etwa 21 Mio., wobei die Steuererhöhungen schon berücksichtigt sind. Und obwohl alle „Buchungstricks“, die das Land ermöglicht (globaler Minderaufwand mit etwa 4 Mio. pro Jahr; Verlustvortrag – Verschiebung der Defizite 2024-26 um 3 Jahre), genutzt werden, wird Erkrath ab 2028 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Die Vorgabe ist dabei, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit dann nach 10 Jahren ein komplett ausgeglichener Haushalt, ohne jegliche Buchungstricks, vorgelegt werden kann. Die Haushaltsführung wird dann von der Aufsichtsbehörde kontrolliert, die sogenannten „freiwilligen“ Leistungen stehen somit auf der Kippe, werden dann i.d.R. wohl gekürzt bzw. gestrichen werden: so z.B. Zuschüsse an Vereine und für soziale Projekte, Vergünstigungen in der Kinderbetreuung, Mittel für VHS, Bibliotheken, Jugendmusikschule.

Wobei sich hier durchaus die Frage stellt, warum man die Haushaltssicherung nicht auch schon früher beginnt. Viele Jahre hatte die BmU immer wieder ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept gefordert. Mehr als eher lustlose Überlegungen zu einer „Haushaltsopimierung“ kam dabei aber leider nicht heraus. Was jetzt kommt, wird heftiger.