05.11.2024
BmU: Ohne Sparbemühungen keine neuen Hebesätze.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt hatte, dass die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Richtwerte verfassungswidrig sei, wurde 2019 die Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen. Kläger hatten u.a. bemängelt, dass die alte Bemessungsgrundlage völlig überaltert und Mehrfamilienhäuser im Verhältnis benachteiligt gewesen wären.
Für die Eigentümer und somit Grundsteuerzahler wurde von den Finanzbehörden ein neuer Messbetrag ermittelt und mitgeteilt. Nun müssen die Kommunen ihren Hebesatz anpassen. Ab 2025 gilt dann die neue Grundsteuer.
Die BmU kritisiert, dass die Stadtverwaltung ihre Überlegungen der Politik erst eine Woche vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitgeteilt hat. Dies ist eine zu kurze Zeit um die konkreten Auswirkungen für die Erkrather Bürgerschaft vernünftig einschätzen zu können.
Zudem fehlten in der Vorlage Beispielrechnungen, um die gebeten worden war. Erst am Tag der Ratssitzung wurden diese vorgelegt. Irgendwie fühlt man sich da von der Verwaltung nicht ernst genommen.
Die BmU wiederholt hier auch ihre Kritik an der Erkrather Finanzpolitik. Schon mit der letzten Hebesatzänderung 2023 wurde deutlich, dass sich CDU, Bürgermeister und SPD nur über die nächste Kommunalwahl im September 2025 retten wollen. Durch diese Mehreinnahmen kann 2025 noch der Zwangshaushalt vermieden werden. Ab 2026 ist die Haushaltssicherung aber wohl nicht mehr zu verhindern. Nachdem die Erarbeitung eines von der BmU beantragten freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes gescheitert war, da die Vorschläge des Gutachterbüros (Kritik an überdimensionierten Großbauprojekten) unberücksichtigt geblieben waren, wäre es aus unserer Sicht ehrlicher gewesen, die Haushaltssicherung nicht weiter zu verschieben. Erkrath hat kein Konzept, die Haushaltsführung geht zu Lasten der kommenden Generationen, sie ist nicht resilient, nicht sozialverträglich, nicht umwelt-klimafreundlich. BmU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind nutzte den folgenden passenden Gedanken: Erkrath ist ein kleines Boot mit kleinem Segel in großem Sturm.
Das „Splitting“ des Grundsteuertarifes ist im Prinzip sinnvoll, da ansonsten Wohngebäude noch viel stärker belastet würden. Osterwind signalisierte die Gesprächsbereitschaft der BmU zu den Hebesätzen, als Bedingung forderte er aber ein, dass klare Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen werden. Die Änderung der Hebesätze hat die BmU daher in HFA und Rat abgelehnt.
Zu einem Antrag der FDP, der erst am Tag der Ratssitzung um 16 Uhr herumgeschickt worden war, konstatierte er, dass die richtigen Fragen gestellt würden, eine Beratung und Zustimmung allerdings heute so nicht möglich sei. Der Vorschlag der Grünen, die Abstimmung auf die nächste Ratssitzung im Dezember zu vertagen, wäre sinnvoll gewesen und wurde.
Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde schließlich im Stadtrat die folgenden neuen Hebesätze beschlossen: Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft): 473; Grundsteuer B (bebaute Grundstücke): 808; sowie die neue Grundsteuer C (für bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke): 1340.