Ursache für den Schulgroßbrand wirft viele Frage auf

Im Polizeibericht des Kreises Mettmann wird ein "Kurzschluss in der Technik" der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Schulzentrums Rankestraße als Ursache genannt.


Die schon während der Ratssitzung (zur Zeit des Brandes) von BmU-Ratsherr Peter Sohn geäußerte Befürchtung, dass sich hier die Brandursache von 2023 wiederholt haben könnte, hat sich also nun bewahrheitet. 

Die Verwaltungsmitarbeitenden und die Schulleitung haben in kurzer Zeit eine bemerkenswerte Arbeit geleistet, um die Beschulung in Benrath zu organisieren, das möchten wir herausheben.

Bereits 2017 hatte die BmU - nach Brand eines Transformatorkastens vor der Sechseckschule - einen Beschluss erwirkt, dass der technische Zustand der Schul- und Kitagebäude überprüft und ein daraus resultierendes Sanierungskonzept vorgelegt werden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen! Die Dringlichkeit wird durch die Brandereignisse an der Rankestraße deutlich.
Bei der Ursachenforschung geht es der BmU vor allem darum, dass sich ein solches Unglück, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde, auf anderen städtischen Dächern mit PV nicht wiederholt und der Bericht über den technischen Zustand der Schulen und Kitas inklusive Sanierungskonzept endlich erstellt wird.


Peter Sohn hat als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses eine Empfehlung zur Prüfung der PV-Anlagen auf städtische Gebäuden eingereicht.


Der BmU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Osterwind hat den folgenden ausführlichen Fragenkatalog bezüglich der Brandursache und des städtischen Handelns an den Bürgermeister geschickt:


Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für die bisherigen Zwischenberichte und das Krisenmanagement.
Angesichts der Schadenhöhe und den Folgethemen löst dieser doppelte Schulbrand natürlich auch ganz erheblichen Informationsbedarf beim Stadtrat aus.
Eine gute Idee ist auch die Einladung zur Information am Dienstag, 27. Mai 2025.

Wir bitten, nachfolgende Fragen zu beantworten:

Frage 1a: Als Brandursache "Kurzschluss" in einer technischen Komponente anzugeben, ist wenig aussagefähig. Bei jedem Brand entsteht in jedem betroffenen kunststoffummantelten Kabel ein sogenannter "Kurzschluss" (sofern Gleich- oder Wechselspannung anliegt). Konnten konkretere Komponenten von Polizei oder Brandsachverständigem als Ort des "Kurzschlusses" ausgemachen? Der "Kurzschluss" kann Ursache eines Brandes sein (z.B. bei Kabelbruch) oder Folge (zu große Hitze).

Ist eine Ursache für den "Kurzschluss" wahrscheinlich gemacht worden?

Frage 1b 2023 wurde als plausible Brandursache von der Polizei sowie einem auf PV-Anlagen spezialisierten Kommissar ein Hitzeübergang zwischen den Wechselrichtern ermittelt. Das heißt, die Wechselrichter waren zu eng nebeneinander montiert, um die Hitze durch größere Oberfläche zwischen den Wechselrichtern abführen zu können oder die Kühler haben versagt.
Wurden die Wechselrichter danach in größerem Abstand voneinander angebracht?

Frage 1c: Es ist sicher nach dem Brand die Position der Reste der Wechselrichter fotografisch dokumentiert worden, vielleicht liegen auch solche Fotos vor dem Brand 2025 und nach dem Brand 2023 vor. Wir bitten, diese Fotos zu übermitteln.

Frage 2 a: Um wieviel Uhr genau ging der Notruf ein?

Frage 2 b: Wann (bitte genaue Uhrzeit) trafen die ersten Kräfte der Feuerwehr am Gebäude ein?

Frage 3: Der Eigentümer hat das Dach am Unglückstag begangen: Ist bekannt, warum er das tat? Gab es z.B. einen signifikanten Leistungsabfall eines Wechselrichters?

Frage 4: Entspricht die Montage der Wechselrichter auf der Südfassade ohne Hinterlüftung den technischen Vorschriften des Herstellers? Welche Wechselrichter (genaue Typbezeichnung, Baujahr des Wechselrichters und Jahr der Montage) waren verbaut?

Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Stadt getroffen, um im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht und der besonderen Sorgfaltspflicht bei einem Schulgebäude sich nach dem Brand von 2023 davon zu überzeugen, dass der Ursache des Brandes 2023 abgeholfen wurde?

Frage 6: Die Schule wurde einer Brandschutzsanierung unterzogen.
6a - In der Regel gehen einer Brandschutzsanierung sehr eingehende und detaillierte Untersuchungen des Brandschutzes am Gebäude voraus. Welche Feststellungen im Hinblick auf die PV Anlage wurden vom Gutachter ggf. getroffen?
6b - Unterstellt, die Brandschutzsanierung wäre zum Zeitpunkt des Brandes abgeschlossen gewesen. Wäre durch diese Maßnahmen das Brandereignis 2025 der Sachschaden, (nach plausibler Einschätzung eines Sachverständigen) geringer ausgefallen (z.B. weil dann nur ein brandschutztechnisch abgeschotteter Gebäudeteil betroffen gewesen wäre).

Frage 7a - Nach laienhafter Betrachtung der Luiftbilder sind die begrünten Teile des Daches weniger von dem Schadereignis betroffen.
Sollten evtl. zur Vermeidung der Wiederholung eines solchen Schadereignisse PV-Anlagen grundsätzlich nicht mehr auf bitumengedeckten Dächern verlegt werden, sondern nur auf Dächern mit z.B. Kiesschüttung/Grünfläche o.ä.?
Frage 7b - Waren die Kabel auf dem Dach beim jüngsten Brand so verlegt, dass unter Ihnen eine nicht brennbare Isolierung zur Dachhaut, wie es Vorschrift ist, existierte?

Frage 8a: Bei Schulen, Krankenhäusern u. ä. ist über das "übliche Maß" hinaus besondere Sorgfaltspflicht beim Brandschutz erforderlich. Gab es (z.B.) für den Hausmeister einen einfach zu bedienen Notfallschalter (den sogenannten "Feuerwehrschalter") zu ebener Erde in Fluchtrichtung, mit welchem er die PV Anlage stromlos schalten
konnte? Hat er diesen ggf betätigt?
8b - Existieren diese Schalter an unseren anderen Objekten mit PV Anlage?
8c - Wurde auf die Möglichkeit des nachträglichen Einbaues eines "Feuerwehrschalters" z.B. bei der Brandschutzschau (bitte eine Kopie der letzten Begehung vorlegen), oder der Begutachtung durch den Brandschutzsachverständigen hingewiesen?

Frage 9 Wir bitten um Aktualisierung der Informationen zur Schadenregulierung:
a) Haftet nach Meinung der Stadt oder der Versicherung der Stadt der PV-Betreiber?
Die Stadt hat sich sicher bei Inbetriebnahme der Anlage einer ausreichenden Deckungssumme des Betreibers versichert. Wie hoch ist diese?
b) Falls die Deckungssumme des Betreibers die Schadenshöhe nicht abdeckt und auch die ggf. darüber hinaus gehenden Haftungsansprüche gegen den Betreiber keine ausreichende Deckung aufweist:
c) Hat die Stadt auch bei Fremdverschulden einen weiteren Haftungsanspruch (Höhe? Fristen?) gegen ihre eigene Versicherung?

Sicher handelt es sich nicht um eine abschließende Erörterung des Schulbrandes und wir sind auch in Zukunft dankbar, bei Erkenntnisgewinn „auf dem Laufenden“ gehalten zu werden.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Osterwind