Die Bürgermeisterkandidatin der WLH Meike Lukat, der Bürgermeisterkandidat aus Hilden, Ludger Reffgen (BA) und aus Erkrath Bürgermeisterkandidat Bernhard Osterwind (BmU) haben sich in Gruiten, Erkrath und Hilden jeweils über die Vorsorge gegen Überschwemmungen ausgetauscht.
Auf allen Ebenen ist die Möglichkeit zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für den Hochwasserschutz auch beim Landesentwicklungsplan auszuschöpfen.
Im Bild erläutert Bernhard Osterwind die Schäden an der Brücke Bachstraße, die weiträumige Überflutung von Erkrath und die Konsequenzen für den aktuellen Brückenbau. Die Sorgen der Anlieger, dass durch die neue Höhenlage der Brücke die Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden, war ebenfalls Gegenstand der Ortsbesichtigung.
Zu loben ist, dass in Erkrath der Abwasserbetrieb jedem betroffenen Eigentümer eine Starkregenberatung anbietet.
Über den Wiederaufbaufond NRW besteht auch für Privateigentümer noch bis 30.06.2026 die Möglichkeit Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser gefördert zu bekommen.
Nach vier Jahren sind kaum nennenswerte Retentionsräume der Düsseld im Oberlauf von Erkrath geschaffen. Da die weit überwiegenden Flächen entlang der Düssel in Privatbesitz sind, sind kaum Räume für Hochwasserschutzmaßnahmen vorhanden.Osterwind: " Um so bedauerlicher, dass wir durch einen Formfehler ein weiteres Jahr verloren haben. 2 Millionen € waren für eine klimaresiliente Kanalnetzbewirtschaftung in Erkrath beantragt und kommen nun nicht. Wir sind auf die nächste Ausschreibungsrunde angewiesen. Damit hätten wir. die Ableitung von Straßenabflüssen aus einem Teilbereich der Sedentaler Straße in den Stadtweiher untersucht. " Peter Sohn, Ratsmitglied der BmU fordert seit Jahren Verbesserungen am HRB 7 an der Fritz-Reuter-Straße. Hier wird nun über eine KI gesteurte Lösung nachgedacht, bei welcher die KI, versorgt mit Wetterdaten, Sensorik im Kanal und im Becken eine dosiertte Entlastung des Beckens rechtzeitig empfehlen kann, um Stauvolumen zu schaffen. Die BmU hält trotzdem an ihrer Forderung fest, dass die Erkrather Becken wie die Becken des BRW ihre Füllstände für die Bürger abrufbar online stellen.
An der Morper Allee steht eine Fläche von ca. 8300 qm als Retentionsfläche zusätzlich zur Verfügung.
Wie modernes Kanalmanagement aussieht, macht gerade das bergische Städtedreieck mit dem hochvernetzten, KI-basierten Sensorfrühwarnsystem "Hochwassermeldesystem 4.0" vor. "BRW und Kreis Mettmann sollte die Arbeit beobachten und ggf sich dem Projekt anschließen." meint Osterwind.
Die Berücksichtigung und Anwendung des Konzeptes der Schwammstadt ist im beschlossenen Klimaanpassungskonzept (Ratsinformationssystem Erkrath: Vorlagen 198/2020, 198/2020 1. Ergänzung und AUP-Sitzungen vom 01.09.2023 bzw. 07.12.2021) und der Schlüsselmaßnahme 2.4 Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (Schwammstadt) dokumentiert, harrt aber weitgehend der Umsetzung.
Ein Handlungsleitfaden mit Leitlinien für die verschiedenen Ämter zur kommunalen Planungs- und Genehmigungspraxis war zum ersten Halbjahr 2025 angekündigt, kam aber nicht (Vorlage 136/2024 1.Ergänzung).
Grundstücke, von denen weniger Wasser durch lückenlos begrünte Dachflächen und wasserduchlässige Flächen oder durch Rückhaltung durch Zisternen abfließt, sind seit 2021 auch auf mehrfache Inititive der BmU bei den Gebühren (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) begünstigt.
Der Fachausschuss hat auf Antrag der BmU eine Checkliste für Bauleitpläne beschlossen (Anfang 2025). Darin sind enthalten:
- Regenwasserversickerung und Rückhaltung auf dem Grundstück oder grundstücksnah;
- Flächenversiegelung ist zu minimieren;
- Dokumentation von Notwasserwege für Stark- oder Dauerregenereignisse
- Versiegelte Vorgärten (ausgenommen erforderliche Zuwegung für PKW) ist zu entsiegeln und zu begrünen ,
- Stellplätze sind teilbegrünt zu errichten. (Rasenfugenpflaster oder Fahrspuren mit Pflanzstreifen, Schotterrasenflächen)
- Vorhandene Versiegelung soll auf Entsiegelungsmöglichkeit geprüft werden.
Schlimm ist, dass Erkrath in einer Finanzsituation ist, in welcher auch bescheidene Beiträge zur Klimaanpassung Jahr für Jahr schwerer fallen.