Kann der Bagger die Pipeline wieder ausgraben?
Es hört sich so an, was das Verwaltungsgericht da unter dem Aktenzeichen 3 K 3921/07 beschlossen hat.
Bayer hatte damals im Eilverfahren die Grundstücke der Stadt, in welchen die Pipeline verlegt wurde, enteignen lassen. Das Gericht bemängelt nun, dass die Vorläufigkeit dieses Enteignungsverfahren durch das Enteignungsverfahren relativ zeitnah ein Enteignungsverfahren hätte folgen müssen. Das war aber nicht der Fall.
Also war im Ergebnis die vorläufige "Besitzeinweisung" (das ist Juroistensprache für Enteignung) aufzuheben.
Damit erlangt die Stadt Erkrtah ihr Eigentum wieder zurück und wird es nicht für den Betrieb einer CO-Pipeline zur Verfügung stellen.
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