CDU und große Teile der SPD verwehren BmU das Rederecht im Rat – Immer öfter wird durch „Schluss der Debatte“ versucht, die Ratsdiskussion abzuwürgen.
Nachdem es schon in den vergangenen Ratssitzungen zu erinnerungs-unwürdigen Szenen gekommen war -
- Das Verlassen der Sitzung am 22.05.2023 durch CDU und SPD, um die Beschlussunfähigkeit des Rates zu bewirken.
- Der Rechtsstreit um die Terminierung der Folgesitzung.
- Der Versuch von CDU-RM Hengstermann die Diskussion im Rat am 30.05. zur zukünftigen Konzeption der Fernwärme nach nur wenigen Wortmeldungen per Antrag auf „Ende der Debatte“ abzuwürgen. (Diesmal noch ohne Mehrheit) - bleibt auch die Sitzung vom 20.06. in Erinnerung
So wurde der BmU zum TOP 16 "Standortkonzept 2030" (der Flüchtlingsunterbringung) kein Rederecht eingeräumt, da der Antrag auf "Schluss der Debatte" von CDU-RM Hengstermann durch die Stimmen von CDU und einem großen Teil der SPD mehrheitlich angenommen worden war. Die Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag blieb wirkungslos, in der Bernhard Osterwind betont hatte, dass die BmU somit überhaupt keine Gelegenheit bekäme, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern. Die Debatte wurde somit sofort beendet und selbst die Ratsmitglieder auf der Rednerliste kamen nicht mehr zu Wort.
Ein solches Verhalten stellt eine äußerst grobe Verletzung des Anstands im Umgang zwischen den Fraktionen dar. Die BmU hält durch diesen Vorgang ihre Mitwirkungsrechte beschnitten und prüft bezüglich Erfolgsaussicht, Verfahrensdauer, Kosten usw. rechtliche Schritte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage. 2020 hatte die BmU in einem ähnlichen Fall vor Gericht Recht bekommen.
Über den Umgang in Ausschuss- und Ratssitzungen
Insgesamt ist der kritische Antrag der Linken berechtigt, dass der Umgang miteinander in manchen Diskussionen in den Ausschüssen und im Rat zu wünschen übriglassen.
Allerdings hat man den Eindruck, dass viele stets nur die Art und Weise der „Anderen“ kritisieren.
Der Kritik, dass zu viel auf dem Handy/Tablet tippen würden, können wir jedoch nicht folgen, da nun die Ratsarbeit eben seit einigen Jahren digital erfolgt und man auf das Ratsinformationssystem, Emails oder auf Daten (z.B. im Forum der BmU) zugreifen muss. Auch leise Gespräche unter den Ratsmitgliedern müssen möglich sein, um sich auszutauschen. Und auch die kritisierten Blicke in die Vergangenheit sind aus Sicht der BmU oft wichtig, um aus Fehlern lernen zu können.
Aus Sicht der BmU darf eine Debatte intensiv und auch mal hitzig geführt werden, wenn dies sachlich, konstruktiv sowie fair (ohne falsche Vorwürfe und persönliche Angriffe) und die Öffentlichkeitsarbeit ehrlich geschieht.
Klar zu kritisieren ist -wie oben beschrieben- die jüngst immer wieder angewendete Methode per Geschäftsordnungsantrag „Ende der Debatte“ die Diskussion im Rat abzubrechen. Hier zeigt sich deutlich der Unwillen, sich die Meinung der anderen Ratsmitglieder überhaupt anzuhören.
Hier kann man die Bürgerschaft einfach nur einladen, sich selber mal ein Bild zu machen.