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„Haushaltssperre light“ reicht nicht – BmU fordert Konsequenzen aus dem Controlling-Bericht
Die Stadt steuert auf einen Fehlbetrag von 28,65 Millionen Euro zu.
Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 verschlechtert sich die Finanzlage der Stadt Erkrath erneut erheblich. Der Controlling-Bericht Sommer 2026 prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 28,65 Millionen Euro mit minus 4,37 Millionen Euro mehr, als im Haushaltsansatz erwartet.
„Die Finanzlage läuft schneller aus dem Ruder, als Rat und Verwaltung gegensteuern“, so der Vorsitzende der BmU-Fraktion, Bernhard Osterwind. „Eine unbestimmte ‚Haushaltssperre light‘ reicht nicht. Wir brauchen spätestens zum Nachtragshaushalt einen bezifferten und überprüfbaren Maßnahmenplan.“
Der beschlossene Haushalt weist offiziell ein Defizit von 19,95 Millionen Euro aus. Darin ist jedoch bereits ein globaler Minderaufwand von rund 4,33 Millionen Euro enthalten. Die Verwaltung muss konkret darlegen, wie dieser Betrag tatsächlich eingespart werden soll.
Besonders ernüchternd ist die Wirkung des Haushaltssicherungskonzepts: Die vier für 2026 vorgesehenen Maßnahmen verbessern das Ergebnis lediglich um 4.100 Euro. Gleichzeitig werden 3,3 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer, rund 600.000 Euro geringere Grundsteuereinnahmen und zusätzliche Belastungen von 1,1 Millionen Euro in der Jugendhilfe erwartet. Die Ausschüttung der Stadtwerke fällt um 968.000 Euro niedriger aus, müsste aber eigentlich sogar 0 sein.
Kritisch sieht die BmU auch die Verschiebung von Investitionen. Von rund 150 Millionen Euro verfügbaren Mitteln sollen nur 98,6 Millionen Euro umgesetzt werden. Rund 51,4 Millionen Euro werden in die Folgejahre verlagert.
„Aufgeschoben ist nicht eingespart“, warnt Osterwind. „Verschobene Schul- und Gebäudesanierungen führen häufig zu höheren Kosten.“
Zugleich stiegen die Liquiditätskredite innerhalb eines halben Jahres um 9,94 Millionen Euro auf fast 104 Millionen Euro.
Die BmU fordert daher:
- einen bezifferten Maßnahmenplan im Nachtragshaushalt für 2026,
- eine transparente Herleitung des globalen Minderaufwands,
- Ersatzmaßnahmen für nicht erreichte Konsolidierungseffekte,
- eine Prioritätenliste der verschobenen Investitionen einschließlich der Mehrkosten,
- sowie eine Überprüfung der Standards und Folgekosten aller Großprojekte.
„Es darf nicht reflexartig bei Schulen, Jugend, Vereinen, Kultur und sozialen Angeboten gekürzt oder erneut an der Steuer- und Gebührenschraube gedreht werden“, betont Osterwind. „Aus dem Controlling-Bericht müssen jetzt konkrete und messbare Entscheidungen folgen.“
Hohe Rettungsdienstgebühren in Erkrath – hohe Rechnungen „für alle“ drohen
Erkrath hat im Vergleich mit anderen Kommunen hohe Rettungsdienstgebühren.
Schon diese Gebührenhöhe lehnen die Krankenkassen ab. Bernhard Osterwind machte darauf aufmerksam, dass sich das Problem massiv verschärfen wird, wenn auch die Abschreibungen der neuen Rettungswache pflichtgemäß in die Kalkulationen einfließen.
Hinzu kommt der gestiegene Bedarf durch einen weiteren Rettungswagen aufgrund der Krankenhausschließung in Haan.
Das führt dazu, dass die Stadt bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu keiner Einigung kommt. Wobei es eben nicht nur um die Fehlfahrten geht, wie in der Presse oft berichtet, sondern um alle Fahrten.
Normalerweise werden die Rechnungen für Rettungsdienstfahrten von der Stadt direkt den Krankenkassen zugeleitet und diese bezahlen die Rechnungen. Das machen sie nicht mehr und nun muss die Stadt die Rechnungen den Bürgern schicken, welche nun selber die Kosten bei ihren Kassen zurückfordern müssen. Etwa 10.000 Fälle pro Jahr sind betroffen.
Da die Kommune jedoch in dem Dilemma steckt, gesetzlich verpflichtet zu sein, die Gebühren (z.B. 1216 € für die Nutzung Krankentransportwagens) kostendeckend zu erheben, wird es zu Konflikten in großer Zahl kommen. Würde die Stadt dieses Geld nicht erheben, würde sie sich bzw. der Rat sogar der Untreue schuldig machen. Eine Klage gegen die Krankenkassen ist für die Stadt nicht möglich, da das Rechtsverhältnis nur zwischen Patienten und Krankenkassen besteht.
Im Rat wurde daher der Antrag der Grünen abgelehnt, auf die Gebührenbescheide zu verzichten, sie weiterhin den Kassen direkt zuzustellen und gegen die Krankenkassen zu klagen.
Mit Stimmen der BmU wurde beschlossen, dass die Stadt Musterklagen von Empfängern von Rettungsdienstgebühren vor dem Sozialgericht gegenüber den Krankenkassen unterstützen wird. Weiterhin kommt die Selbstverpflichtung der Stadt dazu, die Bürger über das Verfahren der Abrechnung mit der Krankenkasse gut zu informieren, einfache Formulare zur Verfügung zu stellen und großzügige Stundungsmöglichkeiten einzuräumen.
Wörtlich die Verwaltung: „Vom Land ist keine Unterstützung zu erwarten.“
Wahl eines neuen Stadtkämmerers
Herr Klöss wurde im Rat einstimmig zum Kämmerer bestimmt. Was im Rat recht unspektakulär wirkte, war im Vorfeld allerdings sehr umstritten. So hatten CDU und SPD die Stelle eines Beigeordneten ausgeschrieben, was u.a. die BmU kritisch gesehen hatte. Aus Sicht der BmU sind bei der Größe Erkraths drei Beigeordnete zu teuer und somit zu viel.
Nachdem sich aber wohl kein ausreichend qualifizierter Kandidat mit passendem Parteibuch beworben hatte, ist nun Herr Klöss, der bereits die Kämmerei geleitet hat, gewählt worden.
Die BmU gratuliert Herrn Klöss zur Wahl.