Stadt präsentiert nicht mehr genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt für 2024 und 2025.
Kurzfristige Änderungen durch das Land im 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf haben die Hoffnung des Kämmerers zerstört, 2024/2025 einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen könnte, die Defizite fallen mit 4,25 und 7,19 Millionen zu hoch aus. Und im Blick für die Jahre 2026 und Folgende stehen sogar Defizite von 8; 11,34 und 9 Millionen Euro.
Erkrath rutscht somit in den Nothaushalt, nur noch Pflichtaufgaben können dann erfüllt werden. Freiwillige Leistungen kommen auf den Prüfstand bzw. müssen wegfallen.
Die Stadt hat dann die Pflicht zur Haushaltskonsolidierung, muss ihren Haushalt bezüglich Einnahmen und Ausgaben innerhalb von 10 Jahren ausgleichen.
Kämmerei und die Kommunalpolitik stehen vor schier unlösbare Aufgaben.
Eine erste Einschätzung zum Haushaltsplan von BmU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Osterwind:
„Gestern standen wir noch am finanziellen Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.
Seit vielen Jahren versucht die BmU durch ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept und durch eine maßvolle Gewerbeflächenentwicklung die Finanzsituation zu stabilisieren. Dafür konnten wir nur vorübergehend Mehrheiten organisieren, da beide Maßnahmen unpopulär waren, sind und sein werden. Wir haben massivste und persönliche Kritik wegen unserer soliden Finanzpolitik hinnehmen müssen. Im Personalbereich gibt es bedrohliche Entwicklungen. Die politische Verantwortung für diese Situation ist zweifelsfrei zuzuordnen. Da braucht nun auch niemand Nachhilfe.
Wichtig ist: Die Vergangenheit interessiert jetzt nicht mehr!
Auch die Versprechungen der Vergangenheit gelten nicht mehr!
Weitere Steuererhöhungen, der kritische Blick auf die Gebühren, die Reduzierung der Standards, Substanzpflege statt Substanzerneuerung, der umweltschädliche millionenteure Kunstrasenplatz am Schulzentrum, Senkung der Betriebskosten in der Straßenbeleuchtung usw. usw. müssen jetzt zur Rettung der Lebensqualität in Erkrath auf den Tisch.
Immerhin legt Dank der Arbeit der BmU die Haushaltskonsolidierung in Erkrath (bis jetzt sind dabei nur 400 T € eingespart worden) keinen Kaltstart wie in anderen Kommunen hin. Der gescheiterte Prozess der freiwilligen Haushaltskonsolidierung muss wieder aufgenommen und die Situation mit dem Mut zu unpopulären Maßnahmen umgesetzt werden. Wie ohne mahnendes Wort des Kämmerers aktuell die Errichtung eines millionenteuren, umweltschädlichen Kunstrasenplatzes auf einem so nutzungseingeschränkten Platz wie am Hochdahler Schulzentrum diskutiert wird, ist ein Realitätsverlust, dem der Schock eines noch nicht mal genehmigungsfähigen Haushaltes hoffentlich nun Einhalt gebietet.“
Keine Wahl eines Technischen Beigeordneten (w/m/d)
Durch SPD, CDU, AfD und FDP wurde beschlossen, den TOP zur Wahl abzusetzen.
Wie schon aus der letzten Ratssitzung berichtet, wurde der Verdacht geäußert, dass insbesondere die CDU das richtige Parteibuch wünscht und die SPD nach der Besetzung des Sozialdezernenten (SPD) mitgefangen ist. Eine Begründung gaben beide übrigens nicht.
Die BmU war der Ansicht, dass durchaus zwei geeignete Bewerberinnen im Verfahren waren.
Jetzt wird die Stelle nochmals neu ausgeschrieben. Diese ist für die BmU unverständlich, da sie nun sogar selbst Facility Managern und Betriebswirten die Bewerbung ermöglicht. Und das für die Position eines Technischen Beigeordneten?
Erkrath leistet sich unter Führung der CDU mehr Beigeordnete als andere vergleichbare Städte. Ob bei nicht genehmigungsfähigem Haushalt die Neubesetzung der Stelle rechtskonform ist, muss geprüft werden.
CDU und SPD verhindern im Rat transparente Fernwärmepreise –
Fernwärmekunden müssen weiterhin „die Katze im Sack“ kaufen
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Bürgerantrag der IFH (Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl) für transparente Fernwärmekosten von CDU und SPD abgelehnt. Beschlossen wurde durch CDU und SPD nur die äußerst schwache Bitte an den Aufsichtsrat, bei den Stadtwerken „auf eine transparente Preispolitik in Bezug auf die Fernwärme hinzuwirken.“
Bernhard Osterwind (BmU) erinnerte in dieser Sitzung daran, dass Transparenz bei den Stadtwerken immer ein Thema gewesen sei, heute jedoch mehr denn je. Vorbild sollten die 31 Städte sein, die ihre Fernwärmekosten quartalsweise veröffentlichen. „Wenn ich etwas kaufe, dann ist es selbstverständlich, dass ich den Preis kenne. Aber der Fernwärmekunde ist blind“, sagte Osterwind.
Aktuell ist die Situation so, dass die Kunden nicht wissen, was sie aktuell für eine Kilowattstunde Wärme bezahlen müssen, dies erfahren sie erst viele Monate nach Abrechnungsende (zur Zeit noch nicht mal im November des Folgejahres).
Eine absolut untragbare Situation, die von der BmU auch schon für die Zeiten der Betreiber EssoFavorit, RWE, innogy und E.ON massiv kritisiert worden war. Dass das jetzt nach der (aus der Sicht der BmU übereilten) Übernahme des Fernwärmenetzes auch unter den Stadtwerken so weiter geht, ist nicht akzeptabel.
IFH und auch die BmU (schon seit über 30 Jahren) fordern nicht nur eine quartalsmäßige Mitteilung über die aktuellen Kosten, sondern auch Transparenz über die gesamten Preisgestaltung, die Zahlen zu Kosten der Energieerzeugung, Energieverteilung und Einnahmen der Stadtwerke. Die bisher genutzte kaum verständliche Preisformel (E.ON bis Ende 2022 und von den Stadtwerken übernommen), die sich auf Börsenindizes bezieht, muss umgestaltet werden. So müssen aus Sicht der BmU neben den echten Kosten (Erdgas, Technik) u.a. auch die Einnahmen durch den im BHKW gewonnenen Strom gegengerechnet werden.
Die Kundschaft der Fernwärme hat ein Recht, die aktuellen Preise und die Preisgestaltung zu erfahren. Die Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jöbges „Wir sind nicht in der Lage das umzusetzen“ ist unverständlich. Es ist doch wohl klar, dass die Stadtwerke den realen Erdgasverbrauch und somit die realen Kosten stets kennen. Es wäre an der Zeit, dass die Stadtwerke Vertrauen zurückgewinnen.
Der Einspruch -durch Grüne, FDP, BmU- gegen den Beschluss des HFA wurde durch CDU und SPD, bei Enthaltung der Linken, im Rat am 12.12.2023 abgelehnt.
BmU für Tempo 30 auf der Gerhard-Hauptmann-Straße in Unterfeldhaus – aber nur mit einem rechtskonformen Beschluss
Die BmU hat sich schon vor Jahren für Tempo 30 auf der Gerhard-Hauptmann-Straße ausgesprochen. Ein Antrag dazu war in der letzten Sitzung des Mobilitätsausschusses allerdings gescheitert, weil sich die BmU enthalten hatte.
Die anschließende Kritik weist sie aber zurück: Sie hatte sich enthalten müssen, da abzusehen und angekündigt war, dass der vorliegende Antrag (streckenbezogene Tempo 30-Zone) bei Annahme vom Bürgermeister und vom Landrat erfolgreich beanstandet worden wäre.
Die BmU setzt sich daher für eine rechtssichere Umsetzung ein. Ein zum Scheitern verurteilter Beschluss, den SPD und Grüne unterstützt hatten, hilft der Sache nicht.
Der Vorschlag der BmU (Antrag 4.12.) dazu, dass mit einer entsprechenden Beschilderung (Zeichen 301) kein Rechts-vor-links eingeführt wird, sondern der Verkehr auf der Gerhard-Hauptmann-Straße Vorfahrt behält und der Busverkehr dadurch nicht übermäßig behindert wird, bietet eine deutlich größere Chance, dass der Landrat der Umsetzung auch zustimmt.
Peter Sohn kritisierte für die BmU zudem, dass Beschlüsse in dem Verkehrsbereich aus den vergangenen Jahren noch nicht umgesetzt worden sind.
Leider ergab die Ratssitzung dazu nur ein Geplänkel, welche Fraktion sich am meisten für die Sicherheit der Bewohner einsetzt.
Jetzt muss man abwarten, wie der Landrat reagiert. Mit Sicherheit wird dieses Thema noch häufiger im MobA auf die Tagesordnung kommen. Die BmU wird weiter für ihren rechtskonformen Vorschlag werben.
Dem Tagesordnungspunkt vorangegangen war eine Debatte über Befangenheit zu diesem Thema. Ein CDU-RM hatte sich als Anwohner für befangen erklärt und somit nicht an dem TOP teilgenommen. Zwei Mitglieder der Grünen-Fraktion, ebenfalls Anwohner, waren selber nicht bereit sich für befangen zu erklären, dies musste dann der Rat per Mehrheitsbeschluss feststellen. Die Frage der Befangenheit ist nicht immer klar zu definieren, die BmU vertritt aber die Auffassung, dass bei deutlichen Interessenskonflikten im Zweifel die Befangenheit als ein wichtiges Zeichen für eine transparente Politik zu erklären ist. Bernhard Osterwind mahnte dazu außerdem an, dass diese Frage schon viel früher in den Ausschüssen hätte gestellt werden müssen und es schon merkwürdig sei, dass die Befangenheit erst jetzt vom Bürgermeister thematisiert wurde.
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung wird beendet
Grundsätzlich gab es durchaus viele gute Gründe (hohe Energieeinsparung, massive Kosteneinsparung im sechsstelligen Bereich, Umwelt-Klimaschutz; interessant hier die Ausführungen auf paten-der-nacht.de) die Laternen von 1:00 bis 4:30 Uhr abzuschalten.
In der BmU waren auch diverse Kompromissvorschläge diskutiert worden. Aus Gründen gerade der winterlichen Verkehrssicherheit, des Sicherheitsgefühls und der Rechtsprechung, in ihrer Diskussion war die BmU-Fraktion auf ein Urteil gestoßen, dass eine Stadt bei Lichtabschaltung haftpflichtig gemacht werden könne, hat daher auch die BmU dem Einspruch, also der Nachteinschaltung zugestimmt. Sie verlangt aber, dass dieses Thema weiterhin „beleuchtet“ und die Umrüstung auf LED beschleunigt wird. Mittelfristig muss das Beleuchtungssystem auch z.B. mit Bedarfsschaltungen „smart“ modernisiert werden. Erkrath hat im Verhältnis ein sehr umfassendes (z.T. doppelt so viele Laternen wie in anderen Orten) und altes System. Bernhard Osterwind erinnerte daran, dass dieses Thema schon seit 10 Jahren thematisiert wird, aber bislang nur wenig passiert ist.
Der für den Fachausschuss angekündigte Antrag der Grünen, zu beschließen, die alten Laternen durch moderne LED bis Ende 2024 umzurüsten, muss allerdings als völlig unrealistisch bezeichnet werden. Wer eine Mehrheit für die richtige Sache erwirken möchte, sollte den Zeitrahmen und die Kostenfolgen realistischer fassen.
Zu kritisieren auch die Argumentationsweisen einiger CDU-RM in den sogenannten Sozialen Medien, welche m.E. zu sehr die „Angst-Schiene“ bedient hatten. Nicht nur die CDU hat die Ängste und Sicherheitsbedürfnisse der Bürgerschaft im Blick, ein solches Thema sollte sachlicher diskutiert werden.
Und eine Frechheit die Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Ehlert, der das von ihm gerne genutzte Narrativ „Die BmU fällt um“ wiederholte. So darf man m.E. nicht mit der Arbeit einer konkurrierenden Fraktion, welche in ihrer Ernsthaftigkeit auch Neubewertungen beinhaltet, umgehen. Die BmU wägt stets gut ab, sie versucht nicht „mit dem Kopf durch die Wand zu gehen“.
Änderung der Straßenreinigungsgebühren
Bei Gegenstimmen durch die BmU wurden die Straßenreinigungsgebühren geändert.
Aus Sicht der BmU ist ein Allgemeinanteil von 35 % bei überörtlichen Durchgangsstraßen zu niedrig. Dass bei 7000 PKW/Tag an der Neanderstraße die paar Anwohner (!) 65% des Aufwandes erzeugen bezweifelt die BmU. Die Parteien sehen das alle nicht so.
Diskussion im Sportausschuss: Kunstrasen für den Sportplatz Rankestraße?
Zum einen sieht die BmU die Umwandlung des Sportplatzes am Schulzentrum Hochdahl auf Kunstrasen aufgrund der Gesamtkosten (inklusive Ballfangzaun, Tartanbahn, Flutlicht) von 2,45 Millionen Euro kritisch. Andererseits hat sie ökologische Bedenken.
Kunstrasenplätze sind in der Bewirtschaftung aufwändig, sie sollten vor Spielen leicht gewässert werden, bei extremer Hitze und Trockenheit müssen sie gewässert werden, ansonsten bestünde die Gefahr der Einschmelzung des Rasenhalmes. Bei Kälte (-1°C) darf der Rasen nicht bespielt werden, da die Gefahr von Halmbruch besteht. Und es besteht auch ein erhöhter Pflegeaufwand aufgrund von Unkrautbildung durch Samenflug, welches nur händisch entfernbar ist. Ökologisch gesehen sind diese Plätze ein Problem, dass durch die Abnutzung hohe Mengen an Mikroplastik entstehen und in die Gewässer eingetragen werden. Der Oberbelag von Kunstrasenplätzen hat nur eine Lebensdauer von ca. 10-15 Jahren, beim Rückbau muss das Material als Sondermüll entsorgt werden.
Erstaunlich, dass hier selbst die Grünen einen Kunststoffrasenplatz in den Blick nehmen und wohl unterstützen.
Einen klare Gesamtkostenvergleich zwischen einem Kunstrasen- und Naturrasenplatz konnte die Verwaltung nicht geben.
Nach reger Diskussion, wurde die Entscheidung an den Finanzausschuss weitergegeben.