Freigabe städtischer Flächen für legale Graffiti & Kunstnutzung

Aus Sicht der BmU-Fraktion stellt die Förderung legaler Graffiti- und Street Art auf verwahrloster Flächen einen Gewinn sowohl für die Jugendlichen als auch für das Erscheinungsbild der Stadt dar.
Ziel ist es, städtische Flächen für künstlerische Nutzung freizugeben und sichere Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche zu schaffen.

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.

Zahlreiche Beispiele aus anderen Städten können hierfür als Vorbild dienen:

  • Frankfurt am Main: Die Stadt hat eine „Hall of Fame“ am Ratswegkreisel mit legalen Flächen für Künstler. Auch andere Orte wie Brücken und Jugendzentren werden für Street Art genutzt.
  • Saarbrücken: Die Stadt bietet an mehreren Brückenpfeilern entlang der Saar legale Flächen an, die mit Metallschildern als solche gekennzeichnet sind. Die Nutzung dieser Flächen wird durch Verhaltensregeln geregelt.
  • Bochum: Hier gibt es eine Liste von Freiflächen für Graffiti, darunter Fußgängertunnel, Brückenstützwände und Lärmschutzwände
  • Freiburg: Eine Karte zeigt legale Graffiti-Wände an verschiedenen Orten, wie Unterführungen und Brücken. Auch hier gibt es Nutzungsregeln, beispielsweise zur Müllentsorgung.
  • Köln: Die Stadt gilt als ein „Mekka für urbane Künstler“. Besonders im Stadtteil Ehrenfeld gibt es eine hohe Dichte an Street Art. Es gibt eine sechs Kilometer lange Route, die viele Exponate zeigt.
  • Bremen: Bremen wurde Anfang November 2024 zur offiziellen „Street Art City“ ernannt und ist Partner der internationalen "Street Art Cities"-App. Die Stadt hat ein Programm für Kunst im öffentlichen Raum und fördert urbane Kunst an verschiedenen Orten.
  • Mannheim: Mit dem Projekt „Stadt.Wand.Kunst“ hat sich Mannheim seit 2013 zu einem Freilichtmuseum für internationale Street Art entwickelt.

Die Konzepte variieren, aber der Grundgedanke, legale Flächen für Graffiti und Street Art zu schaffen, ist weit verbreitet. Der Antrag der BmU-Fraktion vom 1. Juni 2025 schlägt vor, bislang ungenutzte und oft verwahrloste Flächen wie Brücken, Unterführungen oder Lärmschutzwände zu identifizieren und für legale Kunstprojekte freizugeben. Laut BmU bieten diese Orte großes Potenzial, da sie gut erreichbar und abseits des dichten Verkehrs liegen.

Durch die kontrollierte Freigabe dieser Flächen sollen mehrere positive Effekte erzielt werden:

  • Kulturelle Aufwertung: Statt verschmutzter Wände können bunte, kreative Kunstwerke das Stadtbild bereichern.
  • Prävention: Die Möglichkeit, legal zu sprühen, soll das Bedürfnis nach illegaler Graffiti-Tätigkeit reduzieren.
  • Jugendförderung: Jugendliche erhalten geschützte Räume, um sich künstlerisch zu entfalten und Zeit miteinander zu verbringen.
  • Pflegeeffekt: Legale Nutzung fördert oft ein verantwortungsvolleres Verhalten und trägt zu einem gepflegteren Erscheinungsbild der ehemals vernachlässigten Flächen bei.

Der Beschlussvorschlag beauftragt das Jugendamt, in Kooperation mit Jugendlichen und lokalen Künstlern geeignete Flächen zu finden und ein Konzept zu entwickeln.
Dieses soll partizipative Ansätze fördern und die Einbindung von Bildungsangeboten und Workshops im Bereich Graffiti und Street Art prüfen.

Mit diesem Antrag möchte die BmU-Fraktion ein Zeichen setzen, dass die Stadt Kunst im öffentlichen Raum als legitime Ausdrucksform anerkennt und junge Menschen an der Gestaltung ihrer Umwelt beteiligt.

Beispiele von Flächen die eine verschönerung gebrauchen könnten:

Teilen auf: