Die aktuelle Gebührenberechnung der Stadt hat einen von den Flüchtlingen – soweit erwerbstätig – zu zahlenden Betrag von 30 €/qm ergeben.
Die BmU hat dieser neuen Satzung nicht zugestimmt, hält aber auch die alte Satzung für rechtswidrig und hat deswegen auch dem Grünen Antrag nicht zugestimmt, zur alten Satzung als Basis zurückzukehren. Die BmU unterstützt hier die FDP bei dem Vorstoß, differenzierte Gebühren auszuarbeiten. Voraussichtlich wird das am heftigen Widerstand von CDU und SPD scheitern. Auch dieses Thema zeigt, wie klein inzwischen durch die Rechtsprechung und die fiskalische Armut der Entscheidungsspielraum der Ratsmitglieder geworden ist.
Osterwind: “Unabhängig davon ist die Tatsache, dass seit 2015 in Erkrath minderjährige Flüchtlinge ausschließlich in mehr oder minder geeigneten Flüchtlingsheimen groß werden müssen ein Verstoß gegen Artikel 21 der Genfer Flüchtlingskonvention.“