E.ON: Geschäftsgebaren zweifelhaft

E.ON: Geschäftsgebaren zweifelhaft

Die einen Kunden bekommen mit Fristsetzung eine Mahnung für die Rechnung 2022. Auf die Fragen und Rückäußerungen der Kunden geht dabei E.ON nicht ein.

Die anderen Kunden (Geschoßwohnungsbau) haben noch gar keine Rechnung, obwohl das Landeskartellamt im Schreiben an die BmU den März als letzten Termin nannte. Insbesondere im Geschosswohnungsbau ist mit einer relativ größeren Kostenexplosion zu rechnen als bei den Einfamilienhäusern.

Wiederum andere Kunden bekamen eine Rechnung, vor deren Bezahlung die BmU nur eindringlich warnen kann. Es handelt sich Angabe gemäß um eine Rechnung, welche die Korrektur einer zuvor angeblich zugestellten Rechnung sei und auf angeblichen Messwerten des jeweiligen Blockzählers beruhen soll.

Im Übrigen empfehlen wir den Hochdahler Kunden, eine Eintragung ins Klageregister vorzunehmen. Das geht erst, wenn alle Rechnungen bis 2022 vorliegen. Eile ist aber nicht geboten. Bei den Haushaltsplanberatungen hatte die BmU beantragt, in die operativen Ziele der Stadt Produkt 15.02.01 aufzunehmen: „Sozialverträgliche Änderung der Energiepreise.“

Alle Parteien lehnten ab. Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Beratungstermin zur Fernwärme oder anderen kommunalpolitischen Themen in unserer Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .