Bei Ersatzbeschaffungen und Spielplatzneuplanungen sind künftig auch Spielmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen anzulegen
Zu TOP 18 Spielplatzbedarfsplanung beantragen wir zu beschließen:
„Bei Ersatzbeschaffungen und Spielplatzneuplanungen sind künftig auch Spielmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen anzulegen. Anzustreben ist, dass künftig auf jedem Spielplatz ein Geräteangebot auch für diese Gruppe vorgefunden wird.“
Begründung:
Artikel 23 der UN Kinderrechtskonvention, die für die Bundesrepublik ab 1992 verbindlich ist, fordert:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
Dem werden die in jüngster Zeit eröffneten Kinderspielplätze nicht gerecht und auch die älteren Anlagen lassen solche Angebote vermissen. Lediglich die neue Anlage am Stadtweiher zeigt Ansätze für solche Geräte.
Wir bitten um Stellungnahme der Behindertenbeauftragten zu TOP 18.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sohn
für die BmU-Fraktion