10.000-facher Ärger in Erkrath?

Der Aufreger: Flattern auch bei Kassenpatienten demnächst Rechnungen für den Rettungsdienst ins Haus?

Die Stadt kann Rettungswageneinsätze mit den Krankenkassen nicht mehr in voller Höhe direkt abrechnen.

Politik in Land und Bund lassen Erkrath im Regen stehen.

Das ist neu:

Wenn die Stadt Erkrath die Gebühren ihrer Rettungswagen bei den Kassen eintreiben will, wird ihnen nur ca 2/3 bis 3/4 der tatsächlichen Kosten erstattet. Die Kassen weigern sich, die steigenden Kosten in dieser Höhe im direkten Abrechnungsverfahren zu tragen. Eine kommunalrechtlich zulässige Gebühr verpflichtet die Krankenkasse nicht automatisch zur vollständigen Zahlung an die Stadt. Hier kommen zusätzlich das Sozialrecht und die umstrittene Berechnung der Gebühren ins Spiel. 

Die Kostensteigerung beruht z.B. darauf, dass wir durch den Fortfall des Haaner Krankenhauses oft weitere Wege zu einem aufnahmefähigen Krankenhaus haben. Rettungswagen sind länger blockiert und deswegen musste Erkrath einen weiteren Krankenwagen und das passende Personal beschaffen. Machen wir das nicht, kommnt die Hilfe bei aktutem Schlaganfall oder Herzinfarkt unter Umständen zu spät. Es ist ein Thema, bei dem es auch um "Leben oder Tod" geht.

Das jetzige Kostenniveau ist aber noch nicht mal das Ende der Kostenentwicklung. Die Abschreibung für die nagelneue Hauptwache in guter Ausstattung ist in den Kosten noch gar nicht enthalten. Dann könnte es zu einem weiteren Kostensprung kommen.

Erkrath ist gesetzlich gehalten, die Gebühren kostendeckend zu erheben und steht in der Haushaltssicherung welche immer höhere Defizite hervorbringt. Mindereinnahmen oder Mehreinnahmen in dem einen Jahr werden im folgenden Jahr einkalkuliert. Eigentlich.  

Nach § 6 KAG NRW soll das Gebührenaufkommen die Kosten „in der Regel decken“. Das ist der gesetzliche Regelfall, aber kein ausnahmsloses Gebot vollständiger Gebührenfinanzierung. 

Der Streit betrifft einmal die Höhe der Kosten. Zusätzlich streitet man auch über die Verteilung der Kosten: Werden die Kosten aller Einsätze ausschließlich auf die tatsächlich durchgeführten Transporte verteilt, finanzieren deren Gebühren die Einsätze ohne Transport mit. Die Kassen verlangen dagegen, dass diese sogenannten Leerfahrten, bei denen in der Regel aber trotzdem Patienten behandelt werden, von ihnen nicht zu bezahlen sind und im Berechnungsmaßstab zu berücksichtigen sinbd. Dadurch sinkt die Gebühr je abrechenbarem Transport – und ein Teil der Gesamtkosten bleibt für die Stadt Erkrath ungedeckt. Allein der Anteil der sogenannten Leerfahrten macht etwa 1,5 Millionen € Kosten allein für Erkrath. Da sist grob ungerecht, wenn im Inetresse des Patienten ein Trnsport durch erfolgreiche Behandlung vor Ort überflüssig wird. Es ist tragisch, da auch z.B. verstorbene Patienten nicht transportiert werden und die Kassen sich weigern, die Rettungsmaßnahmen der Sanitäter nicht zu bezahlen, weil ihre Reanimationsversuche erfolglos waren.

Für Erkrath bedeutet das: Eine rechnerisch passende Gebühr allein löst das Problem nicht. Ohne ausreichende Kassenfinanzierung oder einen zusätzlichen staatlichen Ausgleich belastet der Rest den städtischen Haushalt. Gerade für Kommunen in der Haushaltssicherung ist das höchst problematisch.

Für 2026 gibt es das Angebot einer begrenzten, aber im Grunde unakzeptablen Übergangslösung: Bei Einsätzen mit Patientenkontakt, aber ohne Transport, übernehmen die Kassen 50 Prozent der Kosten – begrenzt auf höchstens 15 Prozent der Gesamtfahrten je Fahrzeugkategorie.

Darüber hinausgehende Kosten bleiben bei Erkrath. Und Erkrath muss weiter die Grundsteuer für alle erhöhen. Die Stadt soll also die durch KRnakheit verursachten Kosten ihrer Mitbürger mitfinanzieren.

Kann die Stadt Erkrath die Kosten bei den Kassen einklagen? Eher nicht. Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und den Krankenkassen. Das haben die Patienten.

Also gibt es in Erkrath den Plan, die Rechnungen künftig an die Patienten zu schicken.

Diese haben eine wesentlich günstigere Rechtsposition mit ihrer Kasse und haben z.B. gar keinen Einfluss darauf, ob ein Rettungswagen aus Erkrath oder einer Nachbarstadt mit ganz anderen Gebühren kommt.

Unwahrscheinlich also, dass die Kassen die Rechnungen bei Vorlage durch den Patienten nicht zahlt.

Diese müssen die Rechnungen an ihre Kassen schicken. Wenn die Kassen auch dann nicht zahlen, können Patientinnen und Patienten dagegen klagen. Sollte die eine oder andere Kasse - die ja auch unter Sparzwang steht - immer noch nicht bezahlen, so will die Stadt Kosten eines Rechtsstreites in ca. 10 Fällen exemplarisch übernehmen. Die ersten 10 Rechnungen gehen raus mit der Bitte, dass gegen eine Mindererstattung geklagt wird und die Stadt jegliche Hilfe und Kosten dieser Klage trägt. Natürlich muss der Patient erst zahlen, wenn er die Leistung seiner Kasse auf dem Konto hat.

Außerdem unterstützt die Stadt durch vorbereitete Anschreibemuster, Beratung und großzügige Wartezeiten die Bürgerinnen und Bürger.

Das bedeutet viel "Papierkrieg", extremen Ärger und außerdem, das wiegt schwer, handelt es sich zum Teil ja um schwer kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. 

2023 hatten wir 9743 Rettungsdiensteinsätze, Notarzteinsätze und Krankentransporte. Tendenz steigend.

Die Privatpatienten mussten allerdings immer schon die Rechnungen erst aus eigener Tasche bezahlen um sie dann bei ihrer Privatversicherung oder/und der Beihilfe einzureichen und dann ggf. nur zum Teil erstattet zu bekommen. Die Beihilfe macht schon seit mehreren Jahren Abschläge auf den Erstattungsbetrag, welche dann vom Patienten selber zu tragen sind.

Die Zukunft: CDU und Grüne basteln gerade im Land an einer Regelung, welche die Kommunen "entmündigt" und nur noch eine Fallpauschale zur Abrechnungsgrundlage macht welche kreisweit einheitlich ist. Ob damit die moderne und damit auch teure Ausstattung der Wache in Erkrath für die Stadt gegenfinanziert bleibt ist mehr als fraglich. Auch hier verschärfen CDU und Grüne die Finanzprobleme Erkraths.

In Erkrath schüren die Grünen Ängste: "Wir finden es unverantwortlich, dass Betroffene für die Inanspruchnahme des Rettungstransportes in Vorleistung gehen und versuchen müssen, diese Kosten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen."  So verunsichert man Menschen zusätzlich, einen Notruf abzusetzen:

Für die Bürger ist entscheidend, dass finanzielle Unsicherheit niemanden vom Notruf abhält. Derjenige der im Notfall anruft, ist sowieso nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Patient ruft selber an. Wer nicht 112 anruft, obwohl ein Notfall vorliegt, macht sich sogar strafbar. Auch eine fehlerhafte Einschätzung eines vermeindlichen Notrufes führt nicht zur Kostenpflicht. Beraten Sie sich im Zweifel mit dem Disponenten in der Rettungsleitstelle mit dem sie über 112 verbunden werden.

Nichts tun kann Leben kosten! Telefon 112 ist für Sie da! Koste es, was es wolle.