Nächste Pipeline - diesmal CO2 - durch Erkrath

Es liegen mehrere Varianten für die Verlegung einer CO2 Leitung durch Erkrath vor.

Ziel ist, CO2 aus Produktionsprozessen letztlich in der Nordsee zu "versenken".

Die BmU-Fraktion hat am 19.02.2026 beantragt, den Planungsstand und den Zweck der möglicherweise in der Nähe der CO-Pipeline zu verlegenden Kohlendioxidpipeline zu erfahren.

Dem ist die Verwaltung nachgekommen und hat den Fachausschuss regelmäßig informiert und inzwischen auch selber eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben.

 

Die Stellungnahme der BmU:

 

Erst Alternative linksrheinisch und Sicherheitsgrundlagen klären, dann die Trasse festlegen!

 

Zur laufenden Anhörung in der Raumverträglichkeitsprüfung für die CO₂-Pipeline des Delta Rhine Corridor fordert die BmU-Fraktion, eine Entscheidung über den Vorzugskorridor durch Erkrath zurückzustellen.

Die Trassenvarianten lassen sich erst seriös vergleichen, wenn die sicherheitsrelevanten technischen Rahmenbedingungen sowie räumliche und technische Alternativen konkret feststehen und ihre Folgen für den jeweiligen Streckenverlauf berechnet sind. Es fehlt in dem rioesigen Datenstrom die Fundstelle, warum keine linksrheinische Trasse geprüft wird. (Wie bei der CO-Pipeline).

Die Unterlagen sehen eine erdverlegte Leitung mit einer Nennweite von DN 800 und einem Auslegungsdruck von 200 bar vor. Der derzeitige Vorzugskorridor führt westlich an Unterfeldhaus vorbei, quert erneut die A3 und passiert das Erkrather Stadtzentrum östlich der Autobahn. Im weiteren Verlauf berührt er unter anderem das Stinderbachtal. Gerade Siedlungsnähe sowie Senken- und Tallagen machen eine streckenbezogene Sicherheitsbetrachtung unverzichtbar. 

Bei Vollbruch sind auch die sicherheitsrelevanten Auswirkungen auf die A 3 zu bedenken.

 

„Eine Trasse ist nicht nur eine Linie auf der Karte. Welche Variante verantwortbar ist, hängt entscheidend davon ab, wie viel CO₂ bei einem Schadensfall trotz Abschaltung austreten könnte, wie schnell ein Abschnitt abgesperrt wird und wohin sich das Gas unter den örtlichen Bedingungen ausbreitet“, erklärt BmU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind.

 

In Teil A der Verfahrensunterlagen wird ausgeführt, dass die Abstände der Streckenabsperrstationen unter anderem von den physikalischen Eigenschaften des CO₂ und der eingeschlossenen CO₂-Masse abhängen; ihre Standorte seien derzeit noch nicht festlegbar. Teil B nennt zugleich einen maximalen Abstand von 18 Kilometern. Für die BmU reicht ein pauschaler Höchstabstand nicht aus. Entscheidend ist, welche maximale Freisetzungsmenge sich für jeden konkreten Leitungsabschnitt ergibt.
Diese Voraussetzungen sollten vor einer Trassenentscheidung geklärt sein.


• Verbindliche CO₂-Spezifikation und Betriebsweise: Zusammensetzung, Wassergehalt und sonstige Begleitstoffe sowie Druck, Temperatur, Durchsatz und mögliche Betriebszustände müssen feststehen. Diese Werte beeinflussen Korrosion, Phasenverhalten und das Verhalten bei einer Freisetzung.


• Kurze und risikogerechte Absperrabschnitte: Standorte und Abstände der Absperrstationen, automatische Auslösung, tatsächliche Schließzeiten und die danach noch eingeschlossene CO₂-Masse sind offenzulegen. Vor und hinter dicht besiedelten Bereichen, Senken, Tälern und bedeutenden Infrastrukturquerungen können deutlich kürzere Abstände erforderlich sein.


• Streckenbezogene Freisetzungs- und Ausbreitungsrechnungen: Für Leckagen und einen vollständigen Rohrbruch sind nachvollziehbare Szenarien zu berechnen – einschließlich Druckentlastung, starker Abkühlung, möglicher Trockeneisbildung, Wetterlagen, Wind, Bebauung und Topografie. Daraus müssen Gefahrenbereiche und notwendige Abstände abgeleitet werden.


• Nachgewiesene Rohrintegrität: Festzulegen sind unter anderem Stahlgüte, Wanddicke, Bruchzähigkeit, Maßnahmen gegen Rissfortpflanzung und Korrosion, Schutz vor Fremdeinwirkung sowie die Ausführung an Straßen-, Bahn-, Gewässer- und Leitungsquerungen.


• Leckageerkennung und sichere Abschaltung: Benötigt werden überprüfbare Vorgaben zu Messsystemen, Erkennungsschwellen, Alarmwegen, Fernabschaltung, Ausfallsicherheit von Strom und Kommunikation sowie regelmäßigen Funktionsprüfungen.


• Kommunales Notfall- und Warnkonzept: Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Kreis Mettmann und Stadt Erkrath müssen frühzeitig einbezogen werden. Erforderlich sind Lagepläne, Zufahrten, Warn- und Evakuierungsabläufe, Mess- und Atemschutzausstattung, Übungen sowie klare Zuständigkeiten und Kostenregelungen.


• Unabhängige Prüfung und Transparenz: Die Annahmen, Modelle und Ergebnisse müssen durch unabhängige Sachverständige geprüft und so veröffentlicht werden, dass Behörden, Kommunen und Öffentlichkeit die Abwägung nachvollziehen können.

„Es geht nicht um Alarmismus, sondern um die richtige Reihenfolge der Planung: Erst müssen Alternativen räumlich und technisch sowie die Sicherheitsgrundlagen auf den Tisch. Von entscheidender Bedeutung sind auch die Folgen für die in Anspruch genommenen Naturräume. Das muss erst mal transparent gemacht werden. Danach kann entschieden werden, welcher Korridor raumverträglich und für die Menschen in Erkrath verantwortbar ist“, so Osterwind.

 

Die BmU lehnt die Diskussion über CO₂-Transport und Klimaschutztechnologien als Ergänzung zum Primärziel der CO2 Vermeidung nicht pauschal ab. Die Klimaerwärmung kann ggf. noch verheerendere Folgen haben. Osterwind: "Seit Jahrzehnten weiß die Industrie um das Problem, seit Jahrzehnten war der Gewinn für Aktionäre wichtiger als die frühzeitige, innovative Entwicklung von Vermeidungs- und Entsorgungsstrategien, mit welchen man am Weltmarkt punkten kann."

 

Ein klimapolitischer Zweck ersetzt jedoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung und belastbaren Sicherheitsnachweis. Das derzeitige Verfahren mit seinen kleinräumigen Alternativen führt nur dazu, dass Bürgerinnen und Bürger die Trasse lieber zum benachbarten Stadtteil schieben wollen und Bürgerinteressen gegeneinander ausgespielt werden.

Die BmU fordert deshalb, die Unterlagen um die genannten technischen und standortbezogenen Nachweise zu ergänzen, den Ausschluss der linksrheinischen Führung zu begründen  und die Festlegung eines Vorzugskorridors bis zu deren Prüfung zurückzustellen.


Bürgerinnen und Bürger können bis einschließlich 26. Oktober 2026 Stellungnahmen im Beteiligungsportal NRW abgeben. Zur Teilnahme haben BmU und die benachbarte BA/Piraten Fraktion aus Hilden gemeinsam aufgerufen.


Pressekontakt
Bernhard Osterwind · BmU-Fraktionsvorsitzender
Tel. 02104 46506 · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.bmu-erkrath.de
Anhörung
Stellungnahmen bis
26. Oktober 2026
Grundlagen: Antragsunterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung Delta Rhine Corridor, Teil A und RVP-Bericht Teil B, Rev. 03, August 2026; Beteiligungsportal NRW. Technische Einordnung ergänzend nach HSE-Leitlinien zu CO₂-Pipelines.
beteiligung.nrw.de – Raumverträglichkeitsprüfung DRC CO₂-Pipeline