Deponie Hubbelrath noch dicht?

Deponie Hubbelrath noch dicht?

Januar 2024: Anfrage der BmU-Fraktion nach Grundwasserdaten, Deponiegasdaten, Sickerwasserdaten der Deponie Hubbelrath in den Messreihen von 2018 bis 2023.

Mit der letzten Erweiterung und Erhöhung der Deponie 2018 hat man die Grundwassermessstelle, die einen deutlichen Schadstoffeintrag aus der Deponie zeigte, einfach geschlossen. Ob nun die in weiterem Abstand liegenden neuen Messstellen eine Auffälligkeit zeigen, will die BmU jetzt wissen. Die Anfrage vom Januar 2024 wurde auch nach 6 Monaten noch nicht beantwortet.

An den Fachbereich Umweltschutz Stadt Erkrath

– Per E-Mail –

Sehr geehrter Herr Kuylaars, die Stadt Erkrath hat die Erhöhung und Erweiterung der Deponie Hubbelrath kritisch begleitet und sogar eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 24.04.2018 erwogen.

Wir bitten um Mitteilung der Ergebnisse der verbliebenen Grundwasserbrunnen und die Analyseergebnisse des Deponiegases für den Zeitraum von Januar 2018 bis 2023 Dezember.

Das kann wegen des Volumens gerne auch in digitaler Form geschehen.

Begründung: Wie die Bezirksregierung im Bescheid zur Plangenehmigung zur Änderung des Altteils der Zentraldeponie Hubbelrath mit Schreiben vom 17.10.2016 Az.: 52.05-ZDH-Z-132 Seite 30 nunmehr richtiger Weise feststellt, zeigt die Grundwassermessstelle 19 (später ergänzt durch Messstelle 53) einen Sickerwasseraustritt aus der Deponie in den Untergrund.

Die GFS ist deutlich überschritten. Es liegt eine schädliche Grundwasserveränderung vor, welche allein schon sensorisch auffällig ist. Gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG liegt eine sanierungspflichtige Gewässerverunreinigung vor.

Im Zuge der „Kuppenerhöhung“, ist die Drainage des „Altteils“ durch die zusätzliche Auflast zerstört worden. Insbesondere im Bereich des undichten Teils der Deponie (Ballendeponie) aber auch im übrigen Teil sind weitere starke Verdichtungen der Altdeponie durch die Auflast der Süderweiterung an der Südflanke zu erwarten. Die Zwischenabdichtung für die Süderweiterung liegt in dem fraglichen Bereich auf der ehemaligen „Ballendeponie“, welche aus Hausmüll besteht, der stark zusammendrückbar ist und aufgrund großer verrottbarer Bestandteile auch Einsetzungen erleiden werden. Das hier besonders hoch anzusetzende Setzmaß gefährdet auch die Funktion der Zwischenabdichtung, soweit sie überhaupt angelegt wurde. Die zu erwartenden Setzungen sind nicht gleichmäßig, sondern aufgrund der Ballenstruktur und des inhomogenen sonstigen Abfallkörpers mosaikartig zu erwarten.

Durch die Süderweiterung gehen mehrere Grundwassermessstellen, u.a. die Brunnen 19/00989 und 52/01211 verloren. Die hier im Grundwasser mit hoher Amplitude gemessenen giftigen Sickerwässer gehen u.a. auch auf die Ballendeponie zurück. Die genannten Brunnen liegen im unmittelbaren Unterstrombereich der Altdeponie. Mögliche Veränderungen in der Beeinträchtigung des Untergrundes können hier zeit- und ursprungsnah beobachtet werden.

Da die südliche Erweiterung realisiert wurde, wurden die Brunnen entfernt, ein Bruch in der Fortführung, Beschreibbarkeit und Interpretationsfähigkeit der gesamten, jetzigen Brunnengalerie im Süden, insbesondere aber des Auftretens de Belastung am Süd- /Südwestrand der Altdeponie ist ohne diese Werte nur schwer möglich.

Der notwendige Aufbau einer neuen Brunnengalerie kann wegen ihrer Entfernung dieses Defizit nicht ausgleichen, insbesondere der besonders gefährdete Grundwasserbereich um Brunnen 19 wird der weiteren Überwachung völlig entzogen. Es ist davon auszugehen, dass schon jetzt der Schadstoffaustrag den gesamten tertiären Südwestabstrom umfasst. Besonders zu betonen ist, dass bisher der Verbleib des ausgetretenen Sickerwassers im Untergrund nicht aufgeklärt werden konnte. Es ist schon bei der früheren Beprobungsgalerie (überraschender Weise) davon auszugehen, dass kein vollflächig gespannter Grundwasserhorizont lateraler Verfrachtung existiert (vgl. auch Vorlage 109/2010 Stadt Erkrath und Anlagen). Da auch die bisherigen Gutachter an der Fragestellung scheiterten, wo denn das Sickerwasser im Südwesten des derzeitigen Deponierandes verbleibt, soll von hier nur der Hinweis erfolgen, dass die tertiäre Überdeckung hier auf dem Kluftgrundwasserleiter des devonisches Grundgebirge ansteht, welches im fraglichen Bereich der oberen Mittelterrasse und der benachbarten Bereiche mehrfachen Grabenbrüchen unterworfen war. Der ungeklärte Verbleib der Sickerwässer ist eher Grund zu mehr denn zu weniger Besorgnis, denn er ist die Basis der erfolgten Süderweiterung.

Meiner Anregung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dies zum Gegenstand weiterer Untersuchungen zu machen, wurde nicht gefolgt. Das nicht durchgängig gespannte Grundwasser lässt wiederum die Befürchtung zu, dass auch unter weiteren Stellen der Altdeponie Undichtigkeiten existieren. Durch die Kuppenerhöhung ist eine ursprünglich nicht berechnete Auflastung erfolgt, welche zur Funktionsunfähigkeit der Drainage führte. Mangels ortsnaher Überwachungsbrunnen bleibt ein solcher Mangel unbeobachtet, da die laterale Verfrachtung oberflächennah engräumig begrenzt sein kann (wie bei Brunnen 19). Die Süderweiterung erhöht zusätzlich auf der gesamten Südflanke, nicht nur im Bereich des deponienahen Brunnens 19, die Besorgnis des verstärkten Schadstoffaustrages aus der Deponiebasis. Selbst bei sofortiger Herstellung einer Oberflächenabdichtung, die ja nun teilweise erfolgte, würde der Abfallberg noch Jahrzehnte Sickerwasser im bekannten Bereich und in weiteren Bereichen „ausbluten“. Eine Überwachung ist bei Errichtung der Süderweiterung nun nicht mehr möglich, da die verlagerte Grundwassergalerie die Altlast (z.B. von Brunnen 19) nicht erfassen kann. Paradoxer Weise erscheint die Deponie messtechnisch, trotz ggf. sogar steigender Schadstoffbelastung und ohne Oberflächenabdichtung im Endausbau nun scheinbar als „saniert“, da die Austrittsstelle unter der Ballendeponie nun nicht mehr ortsnah beprobt wird. Der Untergrund der Süderweiterungsfläche besteht weitgehend aus tertiären Feinsanden. Eine zusätzliche „natürliche“ Barriere fehlt, also ist das Gefährdungspotenzial aus Sicht der natürlichen Gegebenheiten insofern sogar noch höher als im Altteil und Nordteil der Deponie ist. Die geforderten Daten sollten trotzdem aus Gründen der Sorgfaltspflicht mal bekannt gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Osterwind

 

Auf Nachfrage der BmU antwortet die Verwaltung am 09.10.2024, dass weder Bezirksregierung noch LANUV NRW bereit sind, die Messergebnisse mitzuteilen. Die Stadt sei darauf angewiesen, dass der Betreiber der Zentraldeponie Hubbelrath GmbH freiwillig die Daten bereitstellt. Osterwind: "Damit wird klar, dass die Stadt Erkrath sogar die Rolle des Beobachters verloren hat."