900 Einrichtungen in NRW teilen sich beim Startchancen Programm 4,6 Milliarden € Fördergelder. Im Schnitt also deutlich mehr als eine halbe Million pro Einrichtung.
Das Geld können Schulen weitgehend in Eigenregie verausgaben: Für soziale Arbeit, Umbaumaßnahmen, attraktiveres Lernen über das Pflichtprogramm hinaus.
Schulen kommen nur nach sozialer Bedürftigkeit in den Genuss. Das misst der sogenannte „Sozialindex“. Die Hauptschule erfüllt die Voraussetzungen. Die Grundschulen brauchen mindestens den Sozialindex 6. Das Ministerium veröffentlicht jetzt die Zuordnungen. Danach käme die GG Sandheide nur auf Index 5, GG Willbeck auf 6, GG Millrath auf 5. Da hat die BmU Fragen.