Ich habe drei Ordnungsrufe bekommen

von Mai 1975 bis April 2019. Die danach kann ich nicht mehr zählen, erinnere mich auch kaum an Einzelheiten. Immer war es wegen der Überschreitung der Redezeit.

Zunächst: Ordnungsrufe sind keine Auszeichnung.

Die Gemeindeordnung sieht den Ordnungsruf in seinen verschiedenen Varianten als Instrument ausschließlich des Sitzungsleiters, die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung ohne Beleidigungen, Störungen durchsetzen zu können. Hilft auch das nicht, kann der Sitzungsleiter nach drei Ordnungsrufen den „Übeltäter“ aus dem Raum verweisen. Weitere Konsequenzen sind möglich.

April 2019 ist das während der Ratssitzung bei zwei Zuschauern so geschehen. Zwar gab es in den letzten Jahren (ich bin seit 1975 Ratsmitglied oder Sachkundiger Bürger in Ratsausschüssen) hin und wieder Ordnungsrufe und die Verweisung aus der Sitzung wurde auch in einem Fall mal angedroht, durch die „Ordnungsmacht“ vollzogen wurde das aber zum ersten Mal 2019.

Bisher siegte eigentlich immer während Ratssitzungen die Vernunft.

Meinen ersten Ordnungsruf bekam ich direkt 1976.

Damals wurden tatsächlich in kommunalen Programmen Lehrer in den Sommerferien bezahlt, um ihren Schülern Nachhilfe zu geben, damit sie die Nachprüfung und damit die Versetzung zum Beginn des nächsten Schuljahres schaffen. Ich hatte im Schulausschuss - gerade selbst der Schulbank entsprungen - gesagt, dass es doch weniger sinnvoll sei, mit städtischen Mitteln die selben Lehrer für Nachhilfeunterricht zu bezahlen, die ja bewiesen hätten „dass es Ihnen an Erfolg mangelt, ihren jeweiligen Schülern genug beizubringen", man solle doch lieber versuchen, mit jeweils anderen Lehrerpersönlichkeiten einen besseren Lernerfolg zu erzielen. Die Empörung nicht nur des Sitzungsleiters sondern ausnahmslos aller Teilnehmer der Sitzung (insbesondere des geschätzten Fraktionskollegen, Rektor Schalljoh) inkl. nachfolgender Kritik in der Rheinischen Post und erst Recht in der nachfolgenden Fraktionssitzung war enorm.

Den zweiten Ordnungsruf bekam ich Jahre später von Bürgermeister Kiefer, weil ich während der Ratssitzung in eine Tageszeitung geschaut habe (Lokalteil - spielte aber keine Rolle). Ich war reuig.

Den dritten Ordnungsruf bekam ich von dem unvergessenen Heribert Güldenberg in einer Sitzungsunterbrechung (!) weil ich das Wort ergriffen hatte, obwohl ich mich in der Sache für befangen erklärt hatte. Der zugrunde liegende Sachverhalt wurde dann später Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, in welcher ich allerdings klar obsiegte. So richtig „zählt“ dieser letzte Ordnungsruf also nicht.

Auch Zuschauer bekommen Ordnungsrufe weil sie nicht nur durch wiederholte Beifalls- und Missfallensäußerungen gegen die Sitzungsordnung verstießen, sondern trotz zunächst freundlicher dann klarer Ansprache und Belehrung des Bürgermeisters durch Lautstärke eine ordnungsgemäße (was ist das eigentlich?) Verhandlungsführung störten. Der Aufforderung nun den Sitzungsraum zu verlassen, kamen die Personen nicht nach und der Bürgermeister musste im April 2019 den Ordnungsamtsleiter anweisen, die Personen „hinauszubitten“. Das war auch ein Novum.

Manch einer mag Ordnungsrufe bewerten, wie  Veteranen ihre Narben als Ausdruck besonderer Tapferkeit. Emotionalität ist sicher auch eine wünschenswerte Zutat in der politischen Auseinandersetzung. Aber nur eine Zutat. Wie Salz einen Geschmack verfeinern kann, kann es ihn im Übermaß verderben.

Kommunalpolitische Diskussion waren früher generell emotionaler. Die Bürgerschaft war viel engagierter. Besonders im Hochdahl der 70 er Jahre. Da sind die heutigen Diskussionen eher harmlos. Hin und wieder wurde mit Langwaffen gedroht.

Die Würze zu viel wird heute zunehmend aber aus der Mitte des Rates geschürt!

Wählerisch ging die Sitzungsleitung auch schon mal mit Ordnungsrufen um, wenn die Störer seine Position bestärkten. Das war bei der massiven Demonstration  der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Beschlüsse zur Sozialen Stadt der Fall. Die Stadthalle war schwarz vor Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in Dienstuniform, welche mit Dienstfahrzeugen  vorfuhren und auch durch lautstarke Zurufe versuchten, ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen und den Bürgermeister in seiner Ablehnung der Beschlüsse zur Sozialen Stadt zu unterstützen. Gegenstand der lautstarken Zurufe („Spinner“) war z.B. die Aufforderung, dass der Redner die Blickrichtung gefälligst zu ändern habe sowie vor den Zuschauern aufzustehen habe (was im Rat möglich, aber generell unüblich ist) usw. . Nicht dass die Zwischenrufer einen Ordnungsruf bekamen, ich wurde belehrt, mich nicht ablenken zu lassen. Auch neu.

Nun diskriminieren im Rat einige Einzelpersonen besonders  gerne andere Meinungen nicht nur als völlig "undemokratisch, unfair, rassistisch, zum Schämen, Lügner, heuchlerisch, lächerlich" usw. und bewirken außerhalb und innerhalb des Rates eine Emotionalisierung, deren Ursache der Urheber dann tatsächlich selber natürlich dem politischen Gegner in die Schuhe schiebt. Der Brandstifter empfiehlt sich nicht selten als Feuerwehrmann. Geht man in die Politik, muss man wohl damit rechnen. Aber normale Verwaltungsmitarbeiter sollte man nicht so angehen und man sollte Bereichsleiter und Abteilungsleiter auch gar nicht diesen Angriffen aussetzen. In den Anfangsjahren meiner Tätigkeit im Stadtrat vertraten immer meist die Beigeordneten und der Stadtdirektor die Verwaltungsmeinung allein. Begleitet von "Aktenträgern". Selten redeten Amtsleiter selber. Ausnahme war der Kämmerer, wenn es um den Haushaltsplan ging. So kann man seine Mitarbeiter auch schützen.

Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, ob wir nicht gemeinsam (das ist auch ein Appell an die Akteure außerhalb des Rates) diese Entwicklung, die sicher dem allgemeinen Zeitgeist entspricht und ihn wiederspiegelt, also „Volkszorn“ von der Politik selber anzufachen,  um dann in seinem Brandfeuer das eigene Süppchen zu kochen, darüber nachzudenken.

Gemessen an früheren Maßstäben (siehe oben) sind wir verroht, schlimmer geht allerdings immer.

 

Bernhard Osterwind