Im Jugendhilfeausschuss (JHA) am 28.3.2017 hat auch die BmU den Verwaltungsvorschlag abgelehnt, dass in Zukunft von der Stadt an freie Träger delegierte Aufgaben des Kinder- und Jugendrechts nach Entgeltfinanzierung, also nach Einzelfall, abgerechnet werden. Nur die CDU wollte dem folgen.
Eine solche Regelung hätte dazu geführt, dass sich Betroffene zunächst eine Genehmigung vom Jugendamt hätten holen müssen, dies ist für ein präventives und niederschwelliges Angebot aus unserer Sicht völlig hemmend und kontraproduktiv. Viele würden diesen Weg scheuen. Außerdem haben die freien Träger den Vorteil der kurzen Wege, der höheren Flexibilität und der besseren Erreichbarkeit, auch außerhalb der amtlichen Bürozeiten. Und weiterhin würde es bei Anbietern und Amt zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand führen.
Der JHA hat daher (bei Gegenstimmen durch die CDU) dem HFA empfohlen, die Verwaltung mit den Vertragsverhandlungen mit den bisherigen Anbietern (Diakonie, SKFM) zu beauftragen, andere Träger hatten bisher kein Interesse an der Übernahme dieser Leistungen geäußert. Auch zeigen die z.T. sehr bewegenden Berichte von vielen Eltern, dass der Bedarf hoch ist und es eine große Zufriedenheit mit den bisherigen Anbietern gibt.
Zudem hatte sich die BmU schon in den Beratungen und durch die Verabschiedung des Haushaltes dafür eingesetzt, dass die Gelder für diese Maßnahmen nicht gekürzt worden sind. Die Verwaltung wollte diese von 200.000€ auf 50.000€ kürzen.
Christian Ritt